Zadic: LGBTIQ*-Flüchtlinge dürfen nicht in den Tod abgeschoben werden

Wien (OTS) – Entsetzt zeigt sich Alma Zadic, Menschenrechtssprecherin der Liste Pilz, über den von der ZIB am Montag veröffentlichten Fall, wonach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einem homosexuellen iranischen Asylwerber einen negativen Asylbescheid aushändigte.

„Wir wissen, dass das iranische Strafrecht Homosexuelle mit Peitschenhieben und der Todesstrafe bedroht. Menschen, die im Iran zu ihrer Homosexualität stehen, werden nicht nur willkürlich verhaftet oder misshandelt, ihnen droht auch die Todesstrafe. Österreich bekennt sich seit Jahrzehnten zur Menschenrechtskonvention und dem Verbot, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem sie mit dem Tod bedroht sind“, zeigt sich Zadic über den BFA-Bescheid erschüttert.

Auch der aktuelle Bericht von Amnesty International bestätigt die Sorge einer möglichen Abschiebung des Iraners: Im Jahr 2017 wurden 51 Prozent aller bekanntgewordenen Hinrichtungen im Iran vollstreckt. Dies bedeutet eine Hinrichtungszahl von über 500 Menschen, mit der sich der Iran auf den weltweit zweiten Platz hinter China reiht.

Zadic weist weiters auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2013 hin, wonach die Verfolgung wegen Homosexualität als Asylgrund gilt, wenn die eigene sexuelle Orientierung im Herkunftsland mit einer Haftstrafe oder Schlimmerem bestraft wird. „Was die Situation im Iran betrifft, sind die Fakten glasklar. Ich appelliere daher an das Innenministerium, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl genauer unter die Lupe zu nehmen und die Einhaltung unserer verfassungsrechtlichen Standards zu gewährleisten. Wir können Menschen nicht zurück in den Tod schicken“, hält Zadic fest.

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