Industrie zum Kumulationsprinzip: Am besten Weg zu einem modernen Verwaltungsstrafrecht

Wien (OTS) – „Mit dem Gesetzesentwurf zur Reform des Verwaltungsstrafrechts, deren Begutachtung nun abgeschlossen ist, ist ein effizienter und geeigneter Weg gefunden worden, ein veraltetes System mit schikanösen Konsequenzen abzulösen“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, am heutigen Dienstag. Ziel der Reform sei es, „Strafexzesse zu vermeiden. Genau das wird mit dem Entwurf der Bundesregierung erreicht – nicht mehr und nicht weniger“, so Neumayer weiter. Das Gesetz solle überall dort saniert werden, wo über das Ziel hinausgeschossen wird.

„Wer den Gesetzesentwurf gelesen hat, erkennt, dass sämtliche Ängste und Vorwürfe der letzten Tage unbegründet sind“, erklärte der IV-Generalsekretär. So gelten strenge Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Regeln: Nur, wenn sämtliche Voraussetzungen (z.B. Zusammenhang, Zuständigkeit derselben Behörde) erfüllt sind, kann die neue Bestimmung angewendet werden. In allen anderen Fällen wird weiterhin kumuliert. Wiederholungstäter werden gestraft wie bisher. Die Kumulation wird nur dort aufgehoben, wo die Verletzung einer Norm „eine Einheit bildet“. Handelt es sich nicht um eine Einheit, weil z.B. der zeitliche Zusammenhang oder die Gleichartigkeit fehlt, werden weiterhin mehrere Strafen verhängt. Harte Strafen für sogenannte schwarze Schafe (z.B. Sozialbetrug) bleiben bestehen. Neben dem Verwaltungsstrafrecht gibt es in Österreich für Verstöße wie Sozialbetrug oder organisierte Schwarzarbeit immerhin das rechtlich schärfste Mittel: das Strafgesetzbuch.

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