Wien (OTS) – In einer APA-Grafik, die nach Informationen von der Bundesregierung erstellt wurde, wurden Fallbeispiele aus der Mindestsicherung in Wien mit einer geplanten künftigen Neuregelung nach einem bundesweiten Grundsatzgesetz verglichen. Für die Beispiele aus Wien wurden jedoch falsche Zahlen verwendet, stellte die MA 40 klar.
Die aufgebrachten Beträge der Fallbeispiele wurden in der Grafik wie folgt dargestellt:
Österreichische Familie mit drei Kindern in Wien: 2.590 Euro Ausländische Familie in Wien, fünf Kinder, seit sechs Jahren in Österreich: 2.460 Euro
Österreichische Alleinerzieherin, zwei Kinder: 1.174 Euro Asyberichtigter: 863 Euro
EU-Ausländer, seit vier Jahren in Österreich: 863 Euro
Im Vollzug des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) würden die aufgebrachten Fallbeispiele sich jedoch wie folgt darstellen. (Die Beispiele beziehen sich auf Mindestsicherungsbezieher ohne sonstiges anrechenbares Einkommen.)
Österreichische Familie mit drei Kindern in Wien:
Mindestsicherung: € 1.993,62
mögliche Mietbeihilfe: € 34,62
Ausländische Familie in Wien, fünf Kinder, seit sechs Jahren
in Österreich:
Mindestsicherung: € 2.459,66
mögliche Mietbeihilfe: € 53,60
Österreichische Alleinerzieherin, zwei Kinder:
Mindestsicherung: € 1.329,08
mögliche Mietbeihilfe: € 122,42
Asyberichtigter:
Mindestsicherung: € 863,04
mögliche Mietbeihilfe: € 206,04
EU-Ausländer, seit vier Jahren in Österreich:
(Nur wenn die Anspruchsvoraussetzungen für EU-Bürger erfüllt werden) Mindestsicherung: € 863,04
mögliche Mietbeihilfe: € 206,04
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien