Wien (OTS) – Die heutige Anhörung zum Heimopferrentengesetz von Betroffenen und Expertinnen und Experten gibt ein bedrückendes Bild über die damaligen schrecklichen Zustände und massiven Schädigungen der Opfer. Sie zeigt deutlich, wie wichtig der Beschluss dieses Gesetzes im Vorjahr war und wie notwendig auch die nunmehr angestrebte Novellierung ist. So soll der Bezieherkreis jener, die seit 2017 Anspruch auf die Rente haben, ausgeweitet werden. Das sagte heute, Dienstag, ÖVP-Abg. Mag. Michael Hammer, Mitglied im Ausschuss für Soziales, anlässlich des Ausschusses für Soziales.
Opfer von Misshandlungen in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen sowie in Pflegefamilien bekommen seit Anfang Juli 2017 eine monatliche Rente von rund 300 Euro. Ziel eines gemeinsamen Antrags aller fünf Parlamentsfraktionen ist es nun, – auch auf Anregung der Volksanwaltschaft –, Lücken im Heimopferrentengesetz zu schließen. Der Fünf-Parteien-Antrag sieht vor, dass auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, rückwirkend vom Gesetz erfasst werden. Zudem sollen auch Personen, die sich als Kinder der zweifelhaften „Malariatherapie“ unterziehen mussten, eine Rente erhalten.
„Wir können die Grausamkeiten an den damaligen Kindern und Jugendlichen, wie diese beispielsweise heute der Betroffene Willi-Klaus Benesch im Ausschuss schilderte, leider nicht rückgängig machen“, so Hammer zu den bedrückenden Aussagen. „Aber es liegt in unserer Verantwortung, das damit verbundene Leid der Opfer, die noch heute – sei es psychisch oder physisch – an den Schäden leiden, anzuerkennen und eine finanzielle Geste zu setzen.“ (Schluss)
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