Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres weist Behauptungen, wonach Akten bzw. Unterlagen, die seitens des BMI dem Parlament für den BVT-Untersuchungsausschuss übermittelt wurden, geschwärzt seien, zurück. Derartige Aussagen sind falsch.
Behauptungen, das BMI würde Akten nicht fristgerecht übermitteln, sind ebenfalls falsch.
Akten sind notwendigerweise hinsichtlich Quelle im Sinne des Art. 52a Abs 2 B-VG eingehend zu prüfen und die erforderlichen Klassifizierungen zu verifizieren. Des Weiteren ist eine Vielzahl von Organisationseinheiten zu befassen, zum Teil sämtliche Bediensteter bestimmter Organisationseinheiten sogar persönlich. Das Bundesministerium für Inneres hat daher die 8-wöchige Vorlagefrist in Anspruch genommen, dies dem Parlament fristgerecht kundgetan und ausreichend begründet. Die Frist endet somit erst am 19. Juni 2018.
Für Akten ab Klassifizierungsstufe 2 gilt überdies generell eine Übermittlungsfrist von acht Wochen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Inneres