Wendepunkt beim Fischotter: WWF und ÖKOBÜRO fechten Bescheid an

Wien/St. Pölten (OTS) – Wien, St. Pölten, 28. Mai 2018 – Heute erheben WWF und ÖKOBÜRO Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht gegen den umstrittenen Fischotter-Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung. Die Zuerkennung der Parteistellung für anerkannte Umweltorganisationen durch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ermöglicht diesen Schritt. „In Zukunft müssen wir als Partei in wichtigen Natur- und Artenschutzverfahren gehört werden und können uns so noch besser für den Fischotter und andere geschützte Arten einsetzen. Solche aus unserer Sicht rechtswidrigen Abschüsse dürfen sich nicht wiederholen!“ sagt WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. Dies sei auch im Sinne der 22.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich gegenüber Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf gegen die Fischottertötungen ausgesprochen haben. In Kärnten, das kürzlich Fischotterentnahmen beschlossen hat, prüft der WWF jetzt ebenfalls rechtliche Schritte gegen die Verordnung. „Wir beobachten auch die Entwicklungen beim Fischotter in der Steiermark, Salzburg und weiteren Bundesländern genau“, kündigt Wolf-Petre an.

Bescheid verstößt gegen EU-Recht
Mit dem Bescheid vom 28. 2. 2017, der den Abschuss von 40 Fischottern in Niederösterreich erlaubt, hat sich das Bundesland über geltendes EU-Recht hinweg gesetzt, so die Kritik der Umweltorganisationen. Denn der Bescheid hätte gar nicht ausgestellt werden dürfen, da erstens die Datengrundlage völlig unzureichend war, zweitens der Erhaltungszustand des Fischotters falsch bewertet wurde und drittens keine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, wie sie für Natura 2000 – Gebiete verpflichtend ist.

Bescheid beeinträchtigt die grenzüberschreitenden Wanderbewegungen Darüber hinaus wurden die Bedenken des tschechischen Vize-Umweltministers Vladimír Dolejský hinsichtlich möglicher staatenübergreifender Auswirkungen ignoriert. Dolejský hatte die Befürchtung geäußert, dass Fischotter aus tschechischen Schutzgebieten abwandern könnten, um in die – aus Ottersicht freigewordenen – Reviere in Niederösterreich nachzurücken. „Deshalb haben die Entnahmen auch negative Effekte auf die Erholung der Art in ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet“, unterstreicht Wolf-Petre.

Bescheid widerspricht Tierschutzgesetz
Der Fischotter-Bescheid ist zudem gesetzeswidrig, da die Tötung von Wirbeltieren die dem Naturschutzgesetz unterliegen, in Niederösterreich ausschließlich Tierärzten vorbehalten ist und nicht von Jägern durchgeführt werden darf. Überdies ist, wer Haus- oder Nutztiere in freier Natur hält, dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Tötungen durch Fressfeinde zu setzen. „Werden Fischotter nicht tödlich getroffen, sondern nur angeschossen, flüchten sie ins Wasser, wo sie meist qualvoll verenden“, erklärt Martina Pluda von VIER PFOTEN. „Selektive Abschüsse sind nicht möglich, weshalb jederzeit auch Weibchen zu Tode kommen könnten, die gerade trächtig sind oder Junge führen, die dann hilflos im Bau verhungern. Auch beim Fang durch Fallen müsste schlimme Tierquälerei in Kauf genommen werden“, so Pluda.

Österreich sollte auf seine Artenvielfalt stolz sein und sie fördern und erhalten, statt wichtige Bestandteile wie den Fischotter sinnlos umzubringen, appellieren der WWF und VIER PFOTEN. Denn die vorgenommenen Fischotter-Entnahmen stellen keine langfristige Lösung für Teichwirte oder Fischer dar, sondern sind reine Alibimaßnahmen und billige Klientelpolitik. „Es wird unsere Fischbestände nicht retten, wenn man eine aus der Luft gegriffene Anzahl von Fischottern entfernt. Viel wichtiger ist es, gemeinsam an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten, denn der bedauerliche Rückgang der Fischfauna hat viele andere Gründe“, bekräftigt WWF-Expertin Wolf-Petre.

Damit Fische wieder bessere Lebensbedingungen vorfinden, muss die Fischerei nachhaltig und naturverträglich gestaltet werden und braucht es vermehrte Anstrengungen zur ökologischen Verbesserung der Flüsse. Zudem sollte die Politik die Teichwirte stärker dabei unterstützen, alle vorbeugenden Möglichkeiten auszuschöpfen und wenn diese nicht greifen dafür sorgen, dass Schäden finanziell abgegolten werden.

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