Wien (OTS) – „All-In-Verträge bewegen sich keineswegs in einer Grauzone und eine Flexibilisierung der Arbeitszeit hat keine direkten Auswirkungen auf All-In-Verträge“, stellt Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), klar. Durch die Möglichkeit, bis zu zwölf Stunden am Tag zu arbeiten, erhöhe sich die Arbeitszeit insgesamt nicht: „Es kommt lediglich zu einer Umverteilung: An manchen Tagen wird länger, an anderen kürzer gearbeitet“, betont Gleißner.
Höheres Gehalt durch pauschale Abgeltung
All-In-Verträge werden meist für höher Qualifizierte angewandt und sind eine gute Lösung, weil sie Rechtssicherheit schaffen:
„All-In-Verträge sind besser als ihr Ruf. Sie bringen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile“, so Experte Gleißner. „Für den Arbeitgeber ist die Lohnabrechnung einfacher, für den Arbeitnehmer hat es den Vorteil, dass er genau weiß, wieviel er verdient und auch dann eine überkollektivvertragliche Entlohnung erhält, wenn er wenige oder gar keine Überstunden leistet.“ Denn All-In-Verträge werden pauschal abgegolten, egal ob die Überstunden nun tatsächlich in jedem Monat geleistet werden oder nicht.
Der 12-Stunden-Tag ändert auch deshalb nichts an dieser Regelung, weil die Deckungsprüfung wie gewohnt stattfindet: Wenn die geleisteten Überstunden mit der kollektivvertraglichen Überzahlung nicht abgegolten sind, erfolgt eine Nachzahlung an den Arbeitnehmer. „Dass dies auch tatsächlich geschieht, stellen die strengen Sanktionen des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes sicher. Und ebenso ändert sich nichts daran, dass eine Überzahlung ja aufgestockt werden kann, wenn mehr Überstünden geleistet werden, als ursprünglich vereinbart waren“, sagt Gleißner. (PWK383/DFS)
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