Volkshilfe: Vorschlag zur Mindestsicherung ist Bekenntnis zu Verschärfung von Kinderarmut

Wien (OTS) – Die geplanten Eckpunkte für ein neues bundesweites BMS-Modell treffen Kinder besonders stark, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich: „Ob Deckelung oder Verringerung der Kinderzuschläge: De facto bedeuten die Vorschläge viel weniger Geld für mindestens 45.345 Kinder. So viele leben in Haushalten mit mehr als zwei Kindern und beziehen Mindestsicherung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kinder mit mehr als einem Geschwisterchen derart benachteiligt werden sollen.“

Betroffene Kinder werden zu einem Leben in Armut verurteilt!

Während man für ein Kind nur 25 Prozent der Leistung erhält, sind es beim zweiten Kind nur mehr 15 und ab dem dritten gar 5 Prozent. In Euro-Beträgen wären das für das erste Kind 215 Euro, 130 Euro für das zweite und nur mehr 43 Euro für jedes weitere ab dem dritten Kind. Für eine Wiener Familie mit vier Kinder wären dies beispielsweise Einbußen von rund 500 Euro pro Monat. Und dabei sind das sogar Höchstsätze, die Bundesländer haben die Möglichkeit, diese Beträge zu unterschreiten. Damit wird auch das Ziel, eine einheitliche Regelung für ganz Österreich zu schaffen ganz klar nicht erreicht.

Im Ergebnis wirke sich dies massiv auf die Zukunftschancen der betroffenen Kinder aus. Es entstehe eine Abwärtsspirale, so der Direktor: „Auch das dritte, vierte und fünfte Kind geht in die Schule und braucht eventuell Nachhilfe, hat ein Recht auf Freizeitaktivitäten und ausgewogene Ernährung. Einschränkungen in diesen Bereichen bedeuten eine viel kleinere Lebenswelt, soziale Ausgrenzung und von den Eltern geerbte Armut. Diese Kinder sind zu einem Leben in Armut verurteilt.“

Wohnkosten-Anteil an Realität anpassen!

Bisher teilt sich die Mindestsicherung in 25 Prozent Wohnbedarf, 75 Prozent Deckung des Lebensbedarfs. In Euro-Beträgen stehen also rund 210 Euro für Wohnkosten zur Verfügung. Fenninger: „Das reicht nicht. Wohnen kostet – egal wo in Österreich – mehr als 210 Euro. Wir fordern eine Anpassung dieser Kosten an die Realität, damit Betroffene nicht weiterhin Geld für Lebensmittel oder in ähnlichen Bereichen abzwacken müssen.“

Neuregelung behindert Integration

Offen ist für Fenninger, inwiefern die fünfjährige Wartefrist für EU-AusländerInnen mit der Verfassung im Einklang stehen kann: „Für Niederösterreich gibt es bereits ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wartefrist unzulässig ist, da es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.“

Sollte der Bezug der Mindestsicherung für Asylberechtigte tatsächlich an die deutschen Sprachkenntnisse gekoppelt werden, fordert der Direktor ausreichende Möglichkeiten, diese Kenntnisse zu erwerben: „In den letzten Monaten wurde bei Deutschkursen massiv gekürzt. Wird das neue Modell wie vorgestellt umgesetzt, muss das rückgängig gemacht werden. Andernfalls wird den Betroffenen nicht nur Integration verunmöglicht, sondern auch der Bezug der Mindestsicherung.“

#dasMindeste für sozialen Zusammenhalt!

Abschließend stellt Fenninger fest, dass hier eine völlig falsche Dramaturgie aufgebaut wird: „Während von Kostenexplosion die Rede ist, belaufen sich die Ausgaben für die Mindestsicherung immer noch auf knapp über ein Prozent aller Sozialausgaben – auch wenn es eine Steigerung gegeben hat. So viel muss uns sozialer Zusammenhalt einfach wert sein.“

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