Kolba: Streit um Rücktritt bei Lebensversicherungen landet beim EuGH

Wien (OTS) – Das Landesgericht Salzburg hat in einem Gerichtsverfahren zwei offene Rechtsfragen an den EuGH vorgelegt: Das Gericht will klären, ob es auch eine „falsche Beratung“ ist, wenn die Versicherung bei der Belehrung Formvorschriften verletzt. Weiters ob man von einem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten kann, wenn man bereits zuvor die Versicherung gekündigt hat.

„Ich hätte auch diese Fragen bereits als klar im Sinne der Verbraucher beantwortet angesehen. Doch wenn der EuGH diese Fragen nun nochmals prüft, wäre eine gesetzliche Begrenzung des Rücktrittsrechtes derzeit kontraproduktiv. Man soll die Entscheidung des EuGH abwarten, dann wird sich das Parlament sicherlich nochmals mit dieser Frage beschäftigen“, sagt Peter Kolba, Konsumentensprecher der Liste Pilz.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Liste Peter Pilz im Parlament

EuGHKonsumentenschutzLebensversicherungListe PilzUrteil
Comments (0)
Add Comment