Bauernbund begrüßt Zusammenlegung von SVA und SVB zur einer SVS

Wien (OTS) – „Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die Reform der Sozialversicherungen im Ministerrat beschlossen. Die darin vorgesehene Fusion der Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen (SVA) und der Bauern (SVB) zu einem neuen Selbstständigen-Träger (SVS) ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte für die Bäuerinnen und Bauern in dieser Legislaturperiode. Die Diskussion der Reformvorschläge im gestrigen Bauernbundpräsidium mit ÖVP- Klubobmann August Wöginger hat eine einhellige Zustimmung zum großen Reformprojekt der Bundesregierung gezeigt. Gemeinsam mit unseren Partnern in der Wirtschaft und mit den Verantwortlichen in der Bundesregierung werden wir jetzt alles daransetzen, dass dieses Projekt auch ein Erfolg für unsere Versicherten wird“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser. Damit könne sichergestellt werden, dass die berufsspezifischen Leistungen auch in Zukunft bestmöglich weitergeführt werden können, wie etwa die Soziale Betriebshilfe oder die Gesundheitsprogramme.

„Die Entscheidung der damaligen Präsidenten von WKO und LKÖ, Christoph Leitl und Hermann Schultes, bereits im Sommer 2017 mit einer Diskussion über eine Fusionierung von SVB und SVA zu beginnen, hat sich als vollkommen richtig herausgestellt. Dadurch konnten bereits in den Regierungsverhandlungen wichtige Eckpunkte festgeschrieben werden, wie beispielsweise die Forderung nach einer Wiedereinführung der GSBG-Mittel für die SVB, um eine künftige Fusionierung finanzieren zu können“, stellt Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig fest. Damit solle sichergestellt werden, dass es auf bäuerlicher Seite zu keiner außerordentlichen Erhöhung der Beiträge oder Verschlechterung der Leistungen für die Versicherten kommt.

Zahlreiche Vorteile für die Versicherten

„Sowohl die SVA wie auch die SVB standen Reformen im Sinne der Versicherten und Effizienzsteigerungen immer positiv gegenüber. Wichtig für uns dabei war, dass die im Regierungsprogramm vorgesehene Gesamtstruktur umgesetzt wird. Weiters begrüßen wir den Erhalt der Selbstverwaltung, dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt. Berücksichtigt wird auch unsere Forderung nach einem Allspartenträger mit einer Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, der auch die Beitragseinhebung durchführen wird. Damit können wir einen kundenfreundlichen und effizienten Träger auch in Zukunft garantieren, der die Betreuung aus einer Hand und One-Stop-Shop-Dienstleistungen anbietet“, so Strasser.

Die neu geschaffene SVS soll schließlich zahlreiche Vorteile für die Versicherten bringen: „Der gemeinsame Auftritt für alle Selbstständigen Österreichs schafft einen neuen Sozialversicherungsträger mit rund 1,15 Mio. Kunden. Damit wird die Position der Selbstständigen gestärkt und langfristig abgesichert. Die Bündelung der bestehenden Ressourcen ermöglicht mehr Service und Beratung für Kunden vor Ort. Mit den Regionalbüros der SVB und den Landesstellen der SVA besteht derzeit ein dichtes Netz zur raschen und dezentralen Betreuung der Kunden. Die Sprechtage der SVB an den Kammerstandorten ergänzen dies speziell auch in den ländlichen Regionen. Dieses bürgernahe und bewährte Dienstleistungs- und Informationsangebot wollen wir auch in Zukunft sicherstellen“, so der Präsident. Die SVS sei spezialisiert auf die Bedürfnisse der Selbstständigen und könne dadurch auch berufsständische Herausforderungen berücksichtigen.

Realistischer Zeitplan für Umsetzung notwendig

„Klar ist, dass eine Fusion dieser Dimension nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, hier ist ein strukturierter Prozess erforderlich. Wir brauchen einen machbaren Zeitraum, damit die operative Umsetzung erfolgreich gelingen kann. Wir begrüßen deshalb die Festlegung im heutigen Ministerratsvortrag, wonach für die Anpassung des Leistungsrechtes ein adäquater Übergangszeitraum vorgesehen wird. Unser Ziel ist weiters, dass der gemeinsame Träger alle Potenziale der SVB wie auch der SVA im Sinne aller künftigen Versicherten ausschöpfen kann. Weitere Details der Fusion, wie etwa die Frage der Mehrfachversicherung, sind bei der Erarbeitung der konkreten Gesetzesvorlage zu klären“, ergänzt Totschnig. (Schluss)

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