Klagenfurt (OTS) – Der Bund wird den Ländern die tatsächlichen Kosten, die ihnen durch die von der Bundesregierung beschlossene Abschaffung des Pflegeregress entstehen, ersetzen. Als Basis für eine am Ende des Jahres vorzunehmende Endabrechnung einigten sich die Landeshauptleute bei ihrer Sitzung in Wien mit Finanzminister Hartwig Löger auf 340 Millionen Euro. Die Differenz zu den von den Bundesländern gemeldeten 465 Millionen Euro ergibt sich durch unterschiedliche Berechnungen, den Wegfall beispielsweise der Berücksichtigung von alternativen Wohnformen und weil nicht davon auszugehen ist, dass 100 Prozent der Selbstzahler das neue System in Anspruch nehmen. Auf Basis einer tatsächlichen und einheitlichen Abrechnung am Jahresende soll sich dann auch die Höhe der Kompensationszahlungen für 2019 ergeben.
Für Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser ist die heute von BM Löger akzeptierte Kompensation der Einnahmeentfälle durch den Bund nach den vielen, teils nicht auf Augenhöhe geführten Diskussionen, eine der Logik geschuldete Konsequenz: “Was es wiegt, das hat’s: Es ist nur recht, und nicht billig, dass die Bundesregierung auch die finanzielle Verantwortung für den von ihr beschlossenen Wegfall des Pflegeeigenregresses übernimmt. Nichts anderes haben sich die Länder und vor allem auch die pflegebedürftigen Menschen erwartet”.
Was die Diskussion um eine Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Land und den in dem Zusammenhang genannten Artikel 12 BVG betrifft, stimmte BM Moser der von den Landeshauptleuten schon in der Vergangenheit vorgeschlagenen Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu. Diese soll zu gleichen Teilen aus Länder- und Bundesvertretern bestehen und im zweiten Halbjahr dieses Jahres eingesetzt werden. Diese soll sich dann auch mit der sinnvollen und auch machbaren Befüllung der selbst vom Bundesrechnungshof kritisierten Transparenzdatenbank beschäftigen. Festgelegt zwischen Ländern und BM Moser wurde lediglich eine Bagatellgrenze von 5000 Euro für zu meldende Förderungen.
Beim Thema Notstandshilfe zeigen sich die Landeshauptleute einstimmig der Meinung, dass die Abschaffung der Notstandshilfe bzw. die Überführung in die Mindestsicherung aus mehrerlei Gründen nicht sinnvoll und mit groben Benachteiligungen für Betroffene verbunden wäre. Eine durch eine allfällige Neuausrichtung der Notstandshilfe bedingte Kostenzunahme im Bereich der bedarfsorientierten Mindestsicherung sei jedenfalls vom Bund zu kompensieren.
Weitere Tagesordnungspunkte der Landeshauptleutekonferenz betrafen u.a. die kommende EU-Vorsitzübernahme Österreichs. Dazu informierte BM Gernot Blümel, der auch den von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser auf die Agenda gebrachten Bekenntnis zu den ORF-Landesstudios, der Bedeutung der damit verbundenen Regionalberichterstattung sowie der Beibehaltung der Zahl der Stiftungsräte zustimmte.
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