Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres weist in Zusammenhang mit Medienberichten zum BVT wiederholt darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Sicherheitsbehörde gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen, wenn sich Personen mit Informationen zu strafrechtsrelevanten Sachverhalten bei diesen melden.
Das BMI weist daher die in den Medien immer wieder aufgestellten Behauptungen zurück, es würden in der Causa „BVT“ von Mitarbeitern des Kabinetts des Bundesministers für Inneres proaktiv Zeugen gesucht und an die Staatsanwaltschaft „vermittelt“. Die Mitarbeiter kommen lediglich ihrer gesetzlich verankerten Informationspflicht nach.
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