VKI: Letzter Aufruf zur Teilnahme an VW-Sammelklagen

Wien (OTS) – Noch bis Sonntag besteht die Möglichkeit, sich an den VW-Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zu beteiligen. Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind Verbraucher berechtigt, die ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor Typ EA 189 der Baujahre 2008 – 2015 erworben haben. Der Organisationskostenbeitrag beträgt maximal 120 Euro. „Wir laden alle Betroffenen ein, sich beim VKI für die Sammelklagen-Aktion unter [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/) anzumelden. Nur damit kann man Ansprüche gegen Verjährung sichern“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

Mitte September 2015 hatte Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Mittlerweile zeigen Gerichtsurteile in Österreich und Deutschland zusätzlich, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation wahrscheinlich ist.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat daher im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer eine Sammelklagen-Aktion für geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gestartet. In den Sammelklagen werden eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises und Folgeschäden (gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung trotz Software-Update, ein erhöhter Verschleiß) geltend gemacht. Interessenten können sich bis 20.5.2018 auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/) gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrages von 120,- Euro anmelden. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50,- Euro. Das Prozesskostenrisiko wird von der ROLAND ProzessFinanz AG übernommen. Dieser Finanzierer behält im Erfolgsfall eine Quote zwischen 10 und 37,5 Prozent – abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird.

Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche am 18.9.2018 verjähren. Wer Ansprüche durchsetzen will, muss daher spätestens bis dann eine Klage einbringen. Mit der Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion kann eine Verjährung von Ansprüchen vermieden werden.

Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind alle Verbraucher berechtigt, die

  • ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem
    Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 – 2015)
  • die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
  • deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde

Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.

Wer sich bisher – über den VKI oder sonst – dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann nicht davon ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen. Der VKI empfiehlt auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.

Service: Weitere Informationen gibt es auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verein für Konsumenteninformation

AutoGerichtHandelRechtVerbraucher
Comments (0)
Add Comment