EANS-News: Oberbank AG / Ermächtigungsbeschlüsse zum Aktienrückkauf

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Aktienrückkauf

Linz – In der am 15. Mai 2018 abgehaltenen 138. Ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG wurden zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 folgende Ermächtigungsbeschlüsse zum Rückerwerb eigener Aktien gefasst:

Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 138. ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 138. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG.

Tagesordnungspunkt 9:
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 138. ordentlichen Hauptversammlung

Ende der Mitteilung euro adhoc

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