Wien (OTS) – Michael Köhlmeier hat in seiner Rede beim Gedenkakt des Parlaments „die Dinge beim Namen genannt“. Im Sinne einer der Demokratie würdigen Diskussionskultur schließen wir, die Unterzeichnenden, uns diesem Anliegen an.
Gesellschaftliche und politische Zustände sind ernst zu nehmen und ihnen ist mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu begegnen. Köhlmeiers Rede zeigt auf, mit welchen rhetorischen und politischen Mitteln in Österreich an der Entrechtung und Entwürdigung von Menschen gearbeitet wird.
Wir sehen es als eine Pflicht an, die Dinge beim Namen zu nennen. Diese Pflicht geht dabei mit dem Recht einher, beim Wort genommen zu werden. Daher fordern wir von allen politischen und gesellschaftlichen AkteurInnen ein Klima, in dem sich die Freiheit politischen und literarischen Sprechens und Schreibens in Gänze entfalten kann. Das schließt ein, dass Kritik ernst genommen und demgemäß medial verhandelt werden muss; Tatsachen dürfen weder verdreht, noch skandalisiert werden. Das bedeutet, dass wenn Köhlmeier uns an unsere Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden erinnert, dies keineswegs eine Verharmlosung der „Ungeheuerlichkeit des Holocaust“ darstellt.
Wir erwarten von der Regierung, ihren KritikerInnen gerecht zu werden und sich ihnen in einem sachlichen Diskurs zu stellen. Den Vorwurf der Verharmlosung der „Ungeheuerlichkeit des Holocaust“ an Köhlmeier weisen wir ab und geben ihn an jene zurück, die sich dieses Vorwurfs bedienen, um gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Nicht Michael Köhlmeiers Vergleich zwischen Grenzschließung und Grenzschließung ist der Skandal. Der Skandal ist, dass wir in einem Staat leben, in dem dieser Vergleich denkbar geworden ist.
Unterzeichnet von: Ferdinand Schmatz, Leiter des Instituts für Sprachkunst an der Universität für angewandte Kunst Wien und Esther Dischereit, Professorin ebenda gemeinsam mit Ana Bagradjans, Muhammet Ali Bas, Sandro Huber, Katharina Klein, Anna Maschik, Felicitas Prokopetz, Tizian Rupp, Sprachkunst-Studierende.
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