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gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018 (BGBl
II 13/2018) und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands
kein Stichwort
Wien – Aufgrund unterschiedlicher Hauptversammlungsermächtigungen hat die Frauenthal Holding AG („Gesellschaft“) bis Oktober 2012 Aktien im höchstmöglichen Ausmaß von 10 % am Grundkapital zurückerworben. Die entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die Rückerwerbe sind jeweils gemäß Börsegesetz und Veröffentlichungsverordnung veröffentlicht worden und sind auch im Internet auf der Webseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at
unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht worden. Derzeit verfügt die Gesellschaft über 846.499 Stück eigene Aktien.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 1. Juni 2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG einen Aktienoptionsplan 2012-2016 mit einer Laufzeit von fünf Jahren für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der Frauenthal Gruppe beschlossen („Aktienoptionsplan 2012-2016“). Im diesbezüglichen Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 1. Juni 2011 wurde berichtet, dass im Fall der Ausübung der Optionen diese soweit wie möglich aus dem Bestand der eigenen Aktien erfüllt werden sollen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2015 hat den Vorstand unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.
Mit 26. März 2018 sind sämtliche der im Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2014 unter dem Aktienoptionsplan 2012-2016 zugeteilten insgesamt 18.000 Optionen, die zum Bezug von 18.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 berechtigen, ausübbar geworden und können von den Optionsberechtigten bis 31. Dezember 2018 ausgeübt werden. Daher haben der Vorstand und der Aufsichtsrats den Bericht über die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien vom 25. April 2018 am selben Tag veröffentlicht und ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt. Am 9. Mai 2018 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, nach Maßgabe entsprechender Ausübungserklärungen der Berechtigten bis zu 18.000 Stück eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen zu veräußern und in diesem Zusammenhang das Wiederkaufsrecht (Bezugsrecht) der bestehenden Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat hat am 9. Mai 2018 diese Veräußerung von bis zu 18.000 eigenen Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der bisherigen Aktionäre genehmigt.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen bekannt gemacht (§ 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 6. Juni 2012
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: 7. Juni 2012 elektronisch gemäß § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG 1989. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: 15. Mai 2018 (einschließlich) bis 31. Dezember 2018 (einschließlich). 4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien. 5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere auch Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am Grundkapital: 18.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien; entspricht rund 0,191 % des Grundkapitals der Gesellschaft. 6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: EUR 2. 7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob die Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll oder ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms verwendet werden sollen: Die Veräußerung der eigenen Aktien wird außerbörslich stattfinden. Die zu veräußernden eigenen Aktien werden zur Bedienung von einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und einer weiteren Führungskraft der Frauenthal Gruppe zugeteilten Aktienoptionen verwendet.
8. Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: In den Geschäftsjahren 2011 bis 2016 wurden vom Aufsichtsrat insgesamt 201.000 Optionen zugeteilt, davon 50.000 an das Vorstandsmitglied Dr. Martin Sailer und 161.000 an weitere Führungskräfte der Frauenthal-Gruppe. Unter dem nach entsprechender Beschlussfassung durch die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2016 vom Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG genehmigten neuen Aktienoptionsplan 2017-2021 wurden bis zum heutigen Tag insgesamt 24.000 Optionen zugeteilt, davon 9.000 an das Vorstandsmitglied Dr. Martin Sailer und 15.000 an weitere Führungskräfte der Frauenthal Gruppe (davon keine Optionen an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft).
Von den im Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2014 unter dem Aktienoptionsplan 2012-2016 zugeteilten insgesamt 18.000 Optionen wurden alle 18.000 Optionen, die zum Bezug von 18.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 berechtigen, ausübbar und können von den Optionsberechtigten bis 31. Dezember 2018 ausgeübt werden.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf Ihrer Webseite www.frauenthal.at veröffentlichen.
Wien, 9. Mai 2018
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06 -35
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: e.hochrieser@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
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