Wien (PK) – Mit einer breiten Palette an Themen befasste sich heute der Familienausschuss des Nationalrats. Während sich die Liste Pilz etwa für eine faire Ausgestaltung des Familienbonus Plus einsetzte und auf Härtefälle bei der Inanspruchnahme des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds hinwies, kritisierte die SPÖ scharf die Kürzungen bei den Familienberatungsstellen und beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebots. Die NEOS wiederum setzten sich nicht nur für Verbesserungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ein, sondern forderten auch eine Studie zum Thema Unterhalt. Grundlage für die Diskussion im Ausschuss bildeten insgesamt sechs Initiativen der Oppositionsparteien, die alle mehrheitlich vertagt wurden.
Liste Pilz für eine faire Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrags
Aus der Sicht von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) werden vor allem finanziell gut gestellte Familien vom Familienbonus Plus profitieren, da sie sich nun jährlich 1.500 € pro Kind an Steuern ersparen können. Personen mit niedrigerem Einkommen hingegen würden wenig oder gar nichts bekommen, obwohl sie eine Unterstützung am dringendsten benötigten. Die Bundesregierung sei daher aufgefordert, einen echten Familienbonus einzuführen, bei dem alle Kinder gleich viel wert sind, lautet ihr Antrag (193/A(E)). Die Abgeordnete plädierte im Familienausschuss vor allem dafür, die 60.000 Alleinerziehenden, die keine Lohnsteuern zahlen, nicht zu vergessen. Sie würden überhaupt nur mit 250 € im Rahmen des Kindermehrbetrags abgespeist, klagte die Antragstellerin. Grundsätzlich gibt Holzinger-Vogtenhuber zu bedenken, dass alle Haushalte in Österreich, gemessen an ihrem Einkommen, fast gleich viel zum Steuern- und Abgabensystem beitragen, das System komme einer Flat Tax nahe.
Dieser Argumentation wollte sich NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard nicht anschließen. Österreich sei weit von einer Flat Tax entfernt, sagte er. Dem Antrag könne er auch deshalb nicht zustimmen, da für eine Entlastung der unteren Einkommen aus Sicht seiner Fraktion andere Maßnahmen nötig wären, vor allem im Bereich der Sachleistungen. So müsse ein Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem ersten Lebensjahr geschaffen werden.
Unterstützung des Antrags drückte die SPÖ aus. Melanie Erasim befürchtet, dass der Familienbonus zu einer Umverteilung von unten nach oben führen und soziale Ausgrenzungen von Kindern noch verstärken könnte.
Die Abgeordneten Gudrun Kugler (ÖVP) und Edith Mühlberghuber (FPÖ) verteidigten den geplanten Familienbonus Plus mit dem Hinweis, dass er in erster Linie eine Maßnahme der Steuerentlastung sei, keine direkte Sozialleistung. Berechnungen würden klar zeigen, dass vor allem mittlere und untere Einkommensschichten profitieren werden, von Umverteilung nach oben könne daher keine Rede sein, sagte Kugler. Sie gehe davon aus, dass der endgültige Entwurf alle angesprochenen Aspekte berücksichtigen werde, damit der Bonus gerecht gestaltet wird. Selbstverständlich wolle man auch AlleinerzieherInnen und Personen mit niedrigen Einkommen unterstützen.
Liste Pilz weist auf Härtefälle bei Inanspruchnahme des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes hin
In einem weiteren Entschließungsantrag setzt sich Daniela Vogtenhuber-Holzinger (PILZ) für eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ein (196/A(E)). Ausgehend von einem ihr bekannten Fall forderte sie, dass Pflegekarenz nicht mehr als Erwerbsunterbrechung gewertet wird. Im konkreten Fall war eine Frau aufgrund der schweren Erkrankung der Schwiegermutter dreieinhalb Wochen in Pflegekarenz gegangen. Da sie dadurch keine ununterbrochene Erwerbstätigkeit von 182 Tage mehr nachweisen konnte, verlor sie den Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Solche Härtefälle müssen in Zukunft verhindert werden, appellierte Vogtenhuber-Holzinger. SPÖ-Abgeordnete Eva Sandler fügte hinzu, es gebe nicht nur diese Problematik, es gebe auch andere Szenarien, die den Verlust des Anspruchs bewirken können, etwa längerer Krankenstand, ein Arbeitsunfall oder Insolvenz der Firma. Michael Bernhard (NEOS) sah das Anliegen ebenfalls als berechtigt an und meinte, es gebe eine Reihe von Fällen, die bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes nicht berücksichtigt wurden. Er appellierte an den Ausschuss, gemeinsam eine Lösung zu suchen, statt einmal mehr einen Antrag nur zu vertagen.
Ausschussobmann Norbert Sieber (ÖVP) sagte, das Problem sei sehr wohl bekannt. Fälle wie der genannte würden jedoch sehr selten auftreten, durch Entscheidung für eine andere Variante hätte sich der finanzielle Verlust in Grenzen gehalten. Der Zeitraum der ununterbrochenen Erwerbstätigkeit für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sei ohnehin sehr kurz angesetzt, gab er zu bedenken. Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ) meinte ebenfalls, das Kinderbetreuungsgeld-Konto erlaube wesentlich mehr Flexibilität, die Situation hätte anders gelöst werden können. Dieser Argumentation folgte auch die Familienministerin. Bisher kenne man nur zwei Fälle der angeführten Kategorie, sagte Juliane Bogner-Strauß. Bei der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos werde man die angesprochenen Fragen aber jedenfalls berücksichtigen, versicherte sie.
SPÖ-Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner hielt dieser Argumentation entgegen, es lasse sich derzeit noch gar nicht sagen, wie viele solcher Fälle es tatsächlich gebe, da die Evaluierung noch nicht abgeschlossen sei. Sie gehe jedenfalls davon aus, dass Probleme weit öfter auftreten und es nicht nur Einzelfälle sind. Sie finde es jedenfalls nicht richtig, den Betroffenen vorzuhalten, sie hätten einfach die falsche Entscheidung getroffen. Nach ihrer Erfahrung sei der Zugang zum Kinderbetreuungsgeld-Konto sehr komplex und es werde auch zu wenig auf persönliche Notsituationen Rücksicht genommen.
Scharfe Kritik der Opposition an Kürzungen bei Familienberatungen
Vehemente Kritik an der Kürzung der Förderung für Familienberatungsstellen um eine Million Euro (minus 8%) übt die SPÖ in einem Entschließungsantrag (195/A(E)). Damit werde die wichtige psychosoziale Versorgung von Familien ebenso gefährdet wie eine Vielzahl an Arbeitsplätzen, kritisierte Eva Holzleitner (SPÖ). Trotz eines knappen Budgets haben die fast 400 Familienberatungsstellen in Österreich im Jahr 2017 230.000 Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Paare und Familien betreut. Eine professionelle Beratung und eine umfassende, psychosoziale Versorgung habe wichtige Präventionswirkung und müsse auch in Zukunft sichergestellt werden, betonte sie. Dem schloss sich auch Michael Bernhard (NEOS) an. Er wollte wissen, ob tatsächlich bei baulichen Maßnahmen und nicht beim Angebot der Einrichtungen gespart wird. Die geplante Einsparung von einer Million hätte sich sicherlich an anderer Stelle finden lassen.
Familienministerin Bogner-Strauß erläuterte, dass noch keine endgültige Aussage getroffen werden könne, wie hoch die Budgetkürzung ausfallen wird, da noch Rückflüsse zu erwarten sind. Die Mittel seien für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit vorgesehen gewesen, sagte sie in Antwort auf die Frage des Abgeordneten Bernhard. Seit 2015 wurden aber keine baulichen Maßnahmen mehr gefördert. Sie erwarte, dass die Differenz letztlich deutlich unter der genannten Million Euro liegen werde. Sie versicherte zudem, dass keine einzige Beratungseinrichtung geschlossen wird. Ausschussobmann Norbert Sieber (ÖVP) argumentierte, es gebe keine Kürzungen des eigentlichen Budgets der Beratungseinrichtungen, da nur Mittel, die für bauliche Maßnahmen gedacht waren, jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Diese Erklärung stellte die Opposition nicht zufrieden. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kritisierte die fehlende Planungssicherheit, da noch nicht bekannt sei, welches Budget den Einrichtungen letztlich zur Verfügung stehen wird. Das sei schlicht fahrlässig den MitarbeiterInnen gegenüber. Für ihre Fraktionskolleginnen Eva Holzleitner und Birgit Sandler bestätigten die Aussagen der Ministerin, dass die Kürzung letztlich bei den Beratungsstunden erfolgen müsse, es sei nur noch nicht bekannt, in welcher Höhe. Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) erinnerte daran, dass die Beratungseinrichtungen noch 2016 eindeutig unterfinanziert waren, wenn man das Budget wieder unter den Stand dieses Jahres drücke, müsse das zu massiven Leistungseinschränkungen führen.
SPÖ: Keine Kürzungen beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
Laut Bundesfinanzgesetz 2018/2019 plant die Regierung auch eine Senkung der Zuschüsse zur 15a-B-VG-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, zeigen die SPÖ-Abgeordneten in einem weiteren Entschließungsantrag auf (208/A(E)). Der Wegfall der Fördermittel des Bundes bewirke eine massive Verunsicherung von Ländern und Gemeinden, die in dieser Frage Planungssicherheit benötigen, kritisierte SPÖ-Abgeordneter Christian Kovacevic. Auch im Hinblick auf die Tatsache, dass in der Gruppe der unter 3-Jährigen österreichweit zur Erreichung des Barcelona-Ziels noch mehr als 18.000 Betreuungsplätze fehlen, müsse die Regierung diese Kürzungen zurücknehmen.
Edith Mühlberghuber (FPÖ) entgegnete darauf, die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung seien bereits reserviert. Derzeit gebe es Gespräche des Bundes mit den Ländern und Gemeinden, um festzustellen, welche Summe genau benötigt wird. Auch Angela Fichtinger (ÖVP) sah die Notwendigkeit, vor der Auszahlung der Mittel Detailfragen zu klären. Bernhard (NEOS), Vogtenhuber-Holzinger (PILZ) sowie die SPÖ-Abgeordneten Hochstetter und Erasim wiesen auf Lücken bei den Kinderbetreuungsplätzen hin. Vor allem für Kinder unter drei Jahren reiche das Angebot noch bei weitem nicht.
Familienministerin Bogner-Strauß verwies auf Berechnungen ihres Ressorts, wonach unter Einbeziehung der Tagesmütter zur Erreichung des Barcelona-Ziels nur mehr 13.000 Plätze fehlen. Der Fokus des Ausbaus der Betreuungsplätze werde auf der Gruppe der unter 3-Jährigen liegen, bei den Kindergartenplätzen für die Drei- bis Sechsjährigen gehe es vor allem um Qualitätssicherung. In Gesprächen mit den Ländern werde derzeit der Rahmen für eine mehrjährige Planung erhoben, wobei es auch um die Frage des Beitrags der Länder gehen wird.
NEOS für statistische Erhebungen zum Unterhaltsvorschuss und besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
Schließlich wurden noch zwei Anträge der NEOS, in denen es einerseits um eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt und andererseits um den Ausbau des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ging, mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.
Der gesellschaftliche Wandel, der auch neue Familienformen mit sich gebracht hat, macht eine Reform des Unterhaltsrechts notwendig, urteilt NEOS-Mandatar Michael Bernhard (74/A(E)). Im Jahr 2015 lebten bereits 606.400 Menschen als Elternteil oder Kind in einem Alleinerziehendenhaushalt, also 7,2% der Bevölkerung. Die derzeit bekannten Vorschläge bezüglich einer staatlichen Unterhaltsgarantie würden jedoch nur punktuelle Änderungen bringen, gab er zu bedenken. Im Sinne einer evidenzbasierten Politik fordern die NEOS daher die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt in Auftrag zu geben. Da es derzeit etwa keinerlei standardisierte Erhebungen in Bezug auf die Einbringung von Regressforderungen (z.B. Verfahrensdauer, Unterstützungen von Seiten der Länder und Kommunen etc.) gibt, sollte insbesondere der Bereich Unterhaltsvorschuss näher beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang weist Bernhard darauf hin, dass der Bund im Jahr 2014 insgesamt 134,87 Mio. € an 51.839 Minderjährige an Unterhaltsvorschüssen ausbezahlt hat; nur 77,53 Mio. € davon wurden von Schuldnern zurückbezahlt.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) gab zu bedenken, dass statistische Erhebungen dringend notwendige Entscheidungen weiter verzögern könnten. Seit vielen Jahren sei klar, dass es eine Reform des Unterhaltsrechts brauche, um der steigenden Kinderarmut zu begegnen. Nun müssten endlich Taten gesetzt werden, forderte sie. Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) drängte darauf, dass es sehr rasch zu Lösungen in dieser Frage kommt.
Die Abgeordneten Carmen Schimanek (FPÖ) und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sprachen von einem sehr wichtigen Anliegen, das derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Justizressort behandelt wird; erste Ergebnisse sollten im Herbst vorliegen.
Im zweiten – auch von SPÖ und Liste Pilz unterstützen – Antrag (47/A(E)) wird auf Defizite im Bereich des Gewaltschutzes von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Der umfassende Forderungskatalog der NEOS zielt – im Sinne der Umsetzung der sogenannten Istanbuler Konvention – auf eine adäquate Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer oder Zeugen von (häuslicher) Gewalt wurden. Auch bei kontradiktorischen Einvernahmen müsse auf kinderspezifische Bedürfnisse eingegangen werden; auch eine Ausweitung des Opferbegriffs sei erforderlich. Außerdem sollen Module der Gewaltprävention und des Gewaltschutzes in der richterlichen und staatsanwältlichen Ausbildung verankert werden. Dringend notwendig sind nach Auffassung der NEOS auch eine Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe, die verpflichtende Implementierung von Gewaltschutzkonzepten sowie die Einführung bundesweit einheitlicher Ausbildungs- und Qualitätsstandards.
ÖVP-Abgeordnete Claudia Plakolm räumte ein, dass es einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Der Opferschutz sei daher auch auf der Agenda der ressortübergreifenden Taskforce Strafrecht. Plakolm zeigte sich zuversichtlich, dass im zweiten Halbjahr 2018 ein erster Evaluierungsbericht vorliegt. (Schluss) sox/sue
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