Sexueller Missbrauch ist Gewalt und niemals eine „Liebesaffäre“

Wien (OTS) – Laut aktuellen Medienberichten (APA, Der Standard, Kurier Morgenjournal Ö1 und viele mehr) wurde ein damals 13Jähriges Mädchen ab 1990 in einem Erziehungsheim in Hollabrunn von dem dort tätigen Kaplan über Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen genötigt und zweimal geschwängert. Während der ersten Schwangerschaft im Alter von 16 Jahren soll die junge Frau überdies von einer Klosterschwester schwer misshandelt worden sein, um die Schwangerschaft abzubrechen. Als ihre daraufhin zu früh geborenen Zwillinge dennoch überlebten, wurde die Frau nach diesem langen Martyrium auch noch genötigt, ihre Kinder zur Adoption freizugeben. Der von der Klosterleitung informierte Kardinal Christoph Schönborn, soll nach ihren Angaben angeordnet haben, dass ihr die Kinder weggenommen werden sollen. Überdies habe er ihr unterstellt, sie hätte den Kaplan verführt. Nachdem dieser Skandal aufgedeckt werden konnte, bezeichnete er aktuell dieses sexuelle Abhängigkeitsverhältnis als „Affäre“ oder „problematische Beziehung“ die ohne jede strafrechtliche Relevanz sei. Nach all dem, was diese Frau durchgemacht hat, muss man die angeführten Äußerungen als grausam und zynisch bezeichnen.

Wir sind zutiefst erschüttert über diese kolportierte Verharmlosung sexueller Übergriffe durch das Oberhaupt der katholischen Kirche in Österreich. Der vorgeworfene sexuelle Missbrauch dürfte noch dazu im Kontext eines Autoritätsverhältnisses stattgefunden haben. Durch Machtmissbrauch und Drohungen werden Kinder und Jugendliche in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und zum Schweigen gebracht. Sexueller Missbrauch kann schwere bleibende psychische Schäden verursachen und ist gerichtlich strafbar.

„Als sexueller Missbrauch von Unmündigen werden in Österreich vorsätzliche sexuelle Handlungen mit oder an unmündigen Personen, also Kindern unter 14 Jahren, bezeichnet. Diese sind gemäß den Paragraphen 206 und 207 des österreichischen Strafgesetzbuches strafbar.

§ 212 StGB stellt Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses unter Strafe. Demnach ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt.

Mehr als skandalös ist auch die von der Frau geschilderte unfreiwillige Eizellenabnahme, die angeblich an ihr und offensichtlich bei mehreren Klosterschülerinnen vorgenommen wurde. Hier handelt es sich um Körperverletzung und sexuelle Gewalt an jungen Frauen.

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert die Zuständigen auf, für eine vollkommene Aufklärung zu sorgen, die TäterInnen je nach Möglichkeit strafrechtlich oder zumindest disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, insbesondere auch all jene Personen, die an der medizinischen Ausbeutung der jungen Mädchen mitgewirkt haben. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass diese Frau keine Almosen sondern, eine angemessene Entschädigungsleistung erhält.

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