Steyr, Kremsmünster (OTS) – Über 30 Jahre hat „Pater Alfons“ August Mandorfer mindestens 24 Schüler im Internat des Stift Kremsmünster sexuell gefoltert und sadistisch verprügelt und wurde dafür zu einer 12jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Doch das Stift Kremsmünster weist jede Schuld von sich – jetzt, wo es um Schadensersatzforderungen eines ehemaligen Schülers geht, der grausamste Vergewaltigung und Schläge über sich ergehen lassen musste. In der Urteilsschrift von 2013 wurde die sexuelle Gewalt des Priesters August Mandorfer am Kläger beschrieben: „…indem er wiederholt an ihm den Oralverkehr bis zur Ejakulation durchführte, während er ihm zum Teil einen 10 bis 15 cm langen und 1 cm dicken Gegenstand in den Anus einführte und hin- und her bewegte (…) und mit seinem Penis in den Anus des Schülers einzudringen versuchte (..)“ Weiter werden „Stereowatschen“ und „sadistisch motivierte Züchtigungen mit einem Ochsenziemer“ erwähnt.
Stift Kremsmünster verweigert Schadenersatz und Verantwortung
Das dazu beklagte Stift betont nun in der Klagsbeantwortung, „der verurteilte Priester Dr. Mandorfer sei der kirchlichen Schulleitung stets als korrekte Persönlichkeit bekannt gewesen“. Man würde damals sofort gehandelt haben, wären die Gräueltaten bekannt gewesen. Das Stift weist jede Schuld von sich und ist auch nicht zur Zahlung von Schadenersatz bereit. Dabei leidet der klagende Schüler so wie viele seiner ehemaligen misshandelten Kameraden heute unter massiven psychiatrischen Störungen. Doch die Übergriffe seien ja „außerhalb der Schulzeit erfolgt“, rechtfertigt sich Stift Kremsmünster. Es plädiert darüber hinaus auf Verjährung und verweist auf das Öffentlichkeitsrecht der Schule Kremsmünster: „Wenn überhaupt, dann ist die Republik zu klagen“, mit diesen Worten möchte das Stift die Forderungen des ehemaligen Zöglings dem Steuerzahler auflasten.
Statt Gerechtigkeit kommt Verjährung
„Es ist immer das Gleiche“, sagt Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. „Zuerst wird weggesehen und vertuscht. Die Betroffenen von damals, sofern sie überhaupt die Kraft aufbringen sich zu melden, werden mit läppischen Gestenzahlungen der kircheneigenen Klasnic-Kommission abgespeist. Wenn aber dann jemand Gerechtigkeit vor einem ordentlichen Gericht einfordert, soll auf einmal jede perverse Schandtat verjährt sein oder gar der Steuerzahler dafür aufkommen.“
Nächsten Dienstag beginnt die erste Schadenersatz-Verhandlung im LG Steyr.
Zur Klage: [www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180328_OTS0041]
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