Wien (OTS) – „Mit ihrem Vorschlag zu Online-Plattformen hat die Europäische Kommission bewiesen, dass sie schnell mit geeigneten Rechtsvorschriften reagieren kann, um weitere Marktverzerrungen zu verhindern. Der Vorschlag bedarf jedoch einer Feinabstimmung:
Preisklauseln sollten verboten werde“, erklärte Ulrike Rabmer-Koller, Vizepräsidentin der WKÖ und Präsidentin des Europäischen KMU- und Handwerksverbands UEAPME, heute zum Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung unlauterer Praktiken von Plattformen gegenüber Unternehmen. Die UEAPME begrüßt diesen Vorschlag als wichtigen Schritt zur Gewährleistung von Gerechtigkeit im digitalen Binnenmarkt.
Online-Plattformen wie Buchungswebsites, Online-Marktplätze und Suchmaschinen spielen eine Schlüsselrolle beim Ausbau der digitalen Wirtschaft. „Ihr schnelles Wachstum bringt neue Herausforderungen, insbesondere für KMU. Gerade kleinen Einzelhandelsunternehmen bietet sich aber auch eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen größeren Marktplatz zu erobern und ihre Produkte online zu verkaufen“, betont Rabmer-Koller. „Niemand leugnet die Bedeutung von Plattformen für die europäische Wirtschaft, aber sie müssen fair und transparent agieren.“ Tatsächlich gab es in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl von Beschwerden über die Handelspraktiken einiger Plattformen.
Der Vorschlag der Kommission löst die meisten Probleme mit verhältnismäßigen Maßnahmen. Es gibt jedoch noch Raum für Verbesserungen: „Preisparitätsklauseln sollten verboten werden. Darüber hinaus sollten Unternehmen nicht verpflichtet sein, ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten oder einen Jahresbericht über die interne Bearbeitung von Beschwerden zu veröffentlichen. Dies verursacht nur unnötigen Verwaltungsaufwand“, so Rabmer-Koller. „Der heute veröffentlichte Vorschlag bedarf natürlich einer Feinabstimmung, aber wir fordern das Europäische Parlament und den Rat nachdrücklich auf, diese Verordnung zu unterstützen und sie vor Ablauf des Mandats des Parlaments anzunehmen.“ (PWK304/FA)
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