Wien (OTS/SPW-K) – „In jeder Phase der Vorbereitung des Wiener Kliniken-Anstaltsgesetzes gab es eine transparente Vorgehensweise“, hält der Wiener SPÖ-Klubobmann Christian Oxonitsch fest. Die Versuche der Opposition, diesen Meilenstein auf Kosten der MitarbeiterInnen anzupatzen, verlaufen ins Leere.
So waren etwa die Gesundheitssprecher aller (!) im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien im Zuge der Erstellung des Begutachtungsentwurfs eingebunden. „Sowohl die Eckpunkte des Gesetzes als auch der Projektstatus zur Neuorganisation des KAV wurde von der Projektleitung präsentiert und gemeinsam diskutiert. Der transparente Stil zeigt sich auch darin, dass allen Parteien der Begutachtungsentwurf vorab übermittelt wurde. Dem dürften die KritikerInnen aus den Reihen der Opposition aber keine Aufmerksamkeit geschenkt haben. Denn sonst würden sie erkennen, dass die eigenen Vorwürfe haltlos sind. Es ist keine Rede von einem Entzug der parlamentarischen Kontrolle“, so Oxonitsch.
Politische Kontrollmöglichkeiten sehr wohl gegeben=
Die politische Kontrolle der Anstalt öffentlichen Rechts ist im aktuellen Gesetzesentwurf umfassend geregelt. Die MandatarInnen des Wiener Gemeinderates haben verschiedene Möglichkeiten, die Kontrollaufgabe hinsichtlich der Anstalt öffentlichen Rechts wahrzunehmen. „Die Wiener Stadtverfassung räumt den Mitgliedern des Gemeinderates das Recht der schriftlichen und mündlichen Anfrage an die amtsführenden Stadträtinnen bzw. Stadträte ein. Der Aufsichtsrat muss auch die an ihn gelegten Berichte der zuständigen Stadträtin bzw. dem zuständigen Stadtrat vorlegen“, führt der Klubobmann aus. Innerhalb dieses Rahmens ist das Fragerecht der Gemeinderatsmitglieder somit auch in Bezug auf Angelegenheiten der Anstalt gegeben.
Zentrale Rolle für Gesundheitsausschuss und Gemeinderat=
Dem Gemeinderatsausschuss kommt künftig eine starke Rolle zu. Im Anstaltsgesetz wird die Aufgabe normiert, für die Anstalt öffentlichen Rechts gesundheitspolitische Ziele festzusetzen. Dabei handelt es sich um gesundheitspolitische Konzepte und Rahmenvorgaben. Diese richten sich insbesondere an Vorstand und Aufsichtsrat. Es sind verbindliche Vorgaben. Der Ausschuss und der Stadtrat/die Stadträtin haben über Angelegenheiten von gesundheitspolitischer Bedeutung im Zusammenhang mit dem Unternehmen zu beraten. Entscheidungen von gesundheitspolitischer Bedeutung müssen der Stadträtin vorgelegt werden. Finanzierungs- und Leistungsübereinkommen müssen vom Gemeinderat beschlossen werden. Christian Oxonitsch betont, dass der Zusammenhang zwischen der unternehmerischen Tätigkeit der Anstalt und der Politik also sehr wohl auf mehreren Ebenen hergestellt ist. Im Anstaltsgesetz wird auch sichergestellt, dass die Kontrollen der Wien Kliniken durch den Stadtrechnungshof weiterhin gewährleistet sind.
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