Wien, Klagenfurt, am 25. April 2018 (OTS) – – Kärntner Landesregierung nimmt mit Fischotterverordnung EU-Rechtsbruch in Kauf
– Fischotter in alpinem Verbreitungsgebiet streng geschützt – WWF prüft rechtliche Schritte
– Kosten für „Übersiedlungen“ besser in Vorbeugung und Schadensabgeltung investieren
Mit heftiger Kritik reagiert der WWF Österreich auf die Verordnung, die in Kärnten künftig die Jagd auf Fischotter ermöglichen soll. WWF-Expertin Christina Wolf-Petre erklärt: „Die Fischotter-Verordnung wird von der Landesregierung als Allheilmittel verkauft, das mit allen Interessensvertretern, so auch dem ‚Tierschutz‘ abgestimmt wurde. Dieser Versuch einer Instrumentalisierung zielt ins Leere, denn weder Umwelt-, noch Naturschutzorganisationen haben dieser Verordnung zugestimmt – im Gegenteil: in einer Stellungnahme und einem Offenen Brief vom 21. Februar wurde der Entwurf vom WWF rigoros abgelehnt. Falls Anpassungen vorgenommen wurden, dann geschah das ohne Einbindung und Einschätzung unsererseits!“
Die Fakten haben sich seit dem Zeitpunkt vor der Wahl nicht geändert und waren und sind Landeshauptmann Peter Kaiser und der zuständigen Behörde hinlänglich bekannt: Kärnten zählt, so wie alle Österreichischen Bundesländer mit Ausnahme von Wien und dem Burgenland, zur alpinen biogeographischen Region. Dort ist der Fischotter nach wie vor nicht in einem so genannten günstigen Erhaltungszustand und demnach gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie streng geschützt. Die EU-Naturschutzrichtlinien bauen auf diesem großräumigen Ansatz auf, da sich wildlebende Tiere naturgemäß nicht an Ländergrenzen, und schon gar nicht an Bundesländergrenzen orientieren können. Deshalb kann Kärnten hier nicht im Alleingang agieren. „Hier handelt es sich um billige Klientelpolitik und man nimmt in Kauf, dass eine bereits einmal ausgerottete Art wieder in Bedrängnis gebracht wird“, stellt Wolf-Petre klar.
Der WWF versteht die Sorgen der Fischereiverbände. „Auch uns liegen intakte Flüsse mit einem gesunden Fischbestand am Herzen. Gerade deshalb muss die Behörde endlich an nachhaltigen Lösungen arbeiten und einen von allen Interessensgruppen gemeinsam erarbeitenden Managementplan vorlegen, statt eine willkürliche Zahl an Fischottern zum Abschuss freizugeben.“
Vorbeugende Maßnahmen wie Zäunungen oder die Trockenlegung von Fischteichen im Winter sowie eine unbürokratische Entschädigung – falls trotz Prävention einmal etwas passiert, – müssen absolut Vorrang haben. An Fließgewässern sollten die Besatzmethoden und die Befischung nachhaltig sein und Renaturierungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. „Hier wäre das Geld für die geplanten Alibi-Übersiedelungen von Fischottern in ein anderes Land wesentlich sinnvoller investiert“, so Wolf-Petre. „Fischotter leben in einem festgelegten Revier. Wird ein Tier abgeschossen, zieht das nächste in den – aus seiner Sicht freigewordenen – Lebensraum nach.“
Der bedauerliche Rückgang der heimischen Fischfauna ist nicht dem Fischotter geschuldet, sondern dem schlechten Zustand unserer Flüsse. Alleine in Kärnten sind 27 Prozent der Fließgewässer sanierungsbedürftig. Sie können den Fischen nicht mehr den Lebensraum bieten, den sie brauchen. Das liegt an den Spätfolgen früherer Regulierungen, an Wasserkraftwerken, an der Gewässerverschmutzung und zunehmend auch am Klimawandel. Dazu kommt noch, dass in vielen Gewässerstrecken mit fremden Fischarten wie der Regenbogenforelle besetzt wird, die heimische Fische wie die Bachforelle verdrängen. Auch Krankheiten werden durch solchen naturfernen Besatz vielfach eingeschleppt und gefährden wilde Bestände.
Zu glauben, dass die Tötung von Fischottern diese katastrophale Situation verbessert ist zu kurz gedacht. Damit Fische wieder bessere Lebensbedingungen vorfinden, ist es nicht sinnvoll, bedrohte Arten wie den Fischotter zum Sündenbock zu stempeln, sondern müssen vermehrte Anstrengungen zur Verbesserung der Flüsse unternommen und die Besatzmaßnahmen geändert werden.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. WWF Österreich