BMVIT gegen verordnete Kostensenkung bei EU-Auslandsgesprächen

Wien (OTS) – „Ein zentrales Ziel des Telekom-Rechtsrahmens, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt wird, ist die Schaffung von Investitionsanreizen für den Ausbau neuer Netze. Die Einführung einer Intra-EU-Anrufregulierung, insbesondere ohne vorherige Folgenabschätzung, würde das genannte Ziel des Rechtsrahmens unterwandern“, erklärt BMVIT-Generalsekretär Andreas Reichhardt die österreichische Position in dieser Frage.

Es ist zwar richtig, dass ein Gespräch vom Inland ins (EU-)Ausland technisch kein Problem darstellt; jedoch müssen in solchen Fällen von Betreiberseite Terminierungsgebühren entrichtet werden, die europäisch nicht einheitlich geregelt sind. Für die Telekombetreiber würde eine solche Regulierung also ganz erhebliche Verluste bringen. Dieses Geld würde dann unter anderem beim Netzausbau fehlen. „Heute wurde im Ministerrat der Ausbau des 5G-Netzes und damit die Aussicht auf ein österreichweites, schnelles Internet beschlossen. Dafür müssen Mobilfunkbetreiber ebenfalls viel Geld investieren. Die Gefahr, dass die Inlandstarife wieder steigen könnten, würde man nun die EU-Auslandstelefonie durch einen EU-Beschluss senken, würde durchaus bestehen“, erläutert Reichhardt.

Kein Bedarf für regulatorische Eingriffe

Zudem erinnert Reichhardt daran, dass Regulierungseingriffe in Märkte nach den Prinzipien der Telekommunikationsregulierung grundsätzlich nur dann vorzunehmen sind, wenn auf diesen kein funktionierender Wettbewerb herrscht und es durch das Verhalten von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu Verzerrungen kommt.

Diese Voraussetzungen liegen allerdings für den europäischen Markt nicht vor. Es handelt sich um einen funktionierenden Markt, auf dem es zudem für die Nutzer zahlreiche Substitutionsmöglichkeiten gibt (Skype, Whatsapp-Anrufe, …). Überdies bieten Telekomdienstleister auch oftmals spezielle Pakete („bundles“) oder Flatrates an, in deren Rahmen dann auch entsprechende Anrufminuten ins EU-Ausland enthalten sind. Gerade in Grenzregionen sowie von Personen, die regelmäßig vom Inland ins Ausland telefonieren, werden diese Möglichkeiten genutzt. „Der Markt stellt also ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, weshalb eine Regulierung auf diesem Gebiet nicht erforderlich ist und man grundlos in den funktionierenden europäischen Markt eingreifen würde“, ist Andreas Reichhardt überzeugt.

Abschließend erinnert der BMVIT-Generalsekretär daran, dass das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Ende Februar eine vorläufige Analyse zu den intra-EU calls vorgelegt hat, in der es zu dem Schluss kommt, dass die Gesamtgröße des „Problems“ deutlich kleiner ist als prolongiert wird. Intra-EU-Anrufe (Festnetz+Mobil) haben nämlich einen sehr kleinen Anteil im Verhältnis zu den Gesamtminuten. GEREK arbeitet an einer Gesamtanalyse, in deren Rahmen auch die Auswirkungen des EP Vorschlags auf die Einnahmen der Betreiber dargestellt werden sollen.

Abschließend weißt BMVIT-Generalsekretär Andreas Reichhardt darauf hin, dass auf dem Gebiet, das tatsächlich eine Vielzahl von Bürgern betrifft, nämlich das Roaming im Ausland, aufgrund europäischer Regelungen ohnehin keine Mehrkosten mehr anfallen.

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