VIRUS: Fundament für geplantes Standortentwicklungsgesetz sind Denkfehler

Wien (OTS) – Als höchst kritikwürdig bezeichnet die Umweltorganisation VIRUS den Versuch der Bundesregierung, mittels eines Standortentwicklungsgesetzes das Ergebnis von Prüfverfahren vorwegnehmen zu wollen „Wir sehen dahinter ein beharrlich fortgeschriebenes Konstrukt aus Denkfehlern. Aufgrund erwartbarer Mehrfachkollisionen mit Europarecht ist Rechtsunsicherheit vorprogrammiert und neben der Bedenklichkeit an sich auch die von der Regierung angestrebte Wirksamkeit fraglich,“ stellt UVP-Experte Wolfgang Rehm klar.

Die Denkfehler begännen bereits bei der Ursachenforschung für Verfahren die durchaus rascher abgewickelt werden könnten. „Anstatt aber den tatsächlichen Zeitfressern auf den Grund zu gehen, ist es offenbar einfacher, sich Umweltschutzorganisationen als Sündenbock zu suchen und die Mär zu konstruieren, diese wären es, die Projekte mit ihren Eingaben verzögern“, so Rehm. Tatsächlich sorgten mangelhafte Unterlagen bereits vor Beteiligung der Öffentlichkeit für jahrelange Verfahrensverschleppungen, die aber dennoch häufig nicht zur vollständigen Mängelbehebung ausreichten. Weitere Jahre des Liegenlassen bei Behörden täte ein Übriges. Ein Hauptproblem dabei sei die nicht gegebene Ergebnisoffenheit der Verfahren, die zum endlosen Weiterbehandeln auch von „komatösen“ Projekten führe. „Nachdem dies offenbar nicht verbessert sondern verschärft werden soll, wird sich dadurch auch das Problem nicht lösen“, kritisiert Rehm.

Umweltprüfungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit -insbesondere von Umweltschutzorganisationen – seien vom EU-Recht zwingend vorgegeben. „Hier Don Quichote spielen zu wollen mag geeignet sein, eine bestimmte Klientel für eine Zeitlang zu befriedigen, endet aber zumeist im Desaster von Vertragsverletzungsverfahren und Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof. Bisher bekannt gewordene Details des auf den Wunsch der Industriellenvereinigung zurückgehenden Standortentwicklungsgesetzes zeigten in diese Richtung. Die Republik Österreich habe seit der neuen UVP-Richtlinie 2014 der EU dreimal das UVP-Gesetz geändert ohne diese zu berücksichtigen und will es jetzt ein viertes Mal tun. Diese Änderungsrichtlinie wäre bis Mai 2017 umzusetzen gewesen und derzeit somit direkt anwendbar und fordere in zwingender Form selbstverständlich nicht Verschlechterungen sondern Verbesserungen für die Umwelt.

Aus gutem Grund seien es Behörden und Gerichte die, so überhaupt erforderlich, im Einzelfall Interessen gegeneinander abzuwägen hätten. In der heutigen Ministerratssitzung solle laut VIRUS offenbar eine Konstruktion auf die Startrampe gesetzt werden, mit der man in intransparenter Weise und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Wunschlisten von Großprojekten ohne weitere Erfordernisse und Nachweise bereits vor den rechtlich erforderlichen Prüfungen außer Streit stellen will. „Das kann so nicht gehen und die absehbare Packelei durch Ministerialbeamte und allfällig beigezogene Leibgutachter würde einen verwerflichen Rückschritt bedeuten“ so Rehm. Als „Krönung“ unter Anführungszeichen sieht VIRUS weiters den unermüdlichen Versuch den Wirtschaftskammerwunsch der Schaffung eines Standortanwalts entgegen jeder Vernunft durchzusetzen. „Tatsächlich sind von der Schnapsidee Standortanwalt keine Verbesserungen, sondern für alle Seiten nachteilige zusätzliche mitunter auch jahrelange Verfahrensverschleppungen zu erwarten,“ so Rehm abschließend.

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