Graz (OTS) – Hinsichtlich der Auseinandersetzung rund um die rechtliche Zulässigkeit einer Einzelstandortverordnung für die Shoppingcity Seiersberg wurden vom Oberlandesgericht Graz nun beide Verfahren rechtskräftig zu Gunsten der Wirtschaftskammer Steiermark entschieden.
Das Oberlandesgericht Graz hat in der Causa Seiersberg sowohl die Klage gegen die Wirtschaftskammer Steiermark als auch gegen Direktor Karl-Heinz Dernoscheg in zweiter Instanz rechtskräftig abgewiesen. Eine Entscheidung, die aus Sicht der WKO Steiermark „wenig überraschend“ kommt. Schließlich wurde ja auch die Klage gegen Gutachter Franz Merli seitens der klagenden Seiersberger Parteien schon vor rund einem Jahr „unter Anspruchsverzicht“ zurückgezogen. Merli hatte sich im Zuge seiner Expertise kritisch gegenüber den damaligen Überlegungen hinsichtlich einer Einzelstandortverordnung zur rechtlichen Sanierung der Causa Seiersberg geäußert. WKO Steiermark Direktor Karl-Heinz Dernoscheg: „Es freut mich, dass die Justiz unsere korrekte Vorgehensweise hier so deutlich bestätigt hat. Als Wirtschaftskammer ging es uns stets um die Rechtssicherheit, nicht zuletzt der Seiersberger Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Mitarbeiter. Es darf hier keine weitere rechtlich fragile Lösung geben.“
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