FPÖ-Neubauer: „Neues Konsulargesetz ersetzt nicht die Verleihung einer österreichischen Staatsbürgerschaft“

Wien (OTS) – „Auf diese Idee muss man erst einmal kommen, dass mit dem neuen Konsulargesetz, welches künftig das Recht auf konsularischen Schutz durch Österreich verbrieft, die österreichische Staatsbürgerschaft für Südtiroler hinfällig sei“, stellte heute der freiheitliche Südtirol-Sprecher NAbg. Werner Neubauer angesichts entsprechenden Medienberichten erstaunt fest.

Wer es noch immer nicht verstanden hat oder verstehen will, dem sei hier noch einmal zum Verständnis gebracht: „Zum einen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft, in der geforderten Form, ein in der Europäischen Union weitverbreiteter Usus, der in gar keinem Zusammenhang mit dem Konsulargesetz steht oder zu bringen ist. Die Staatsbürgerschaft ist und bleibt ein Individualrecht. Sie ist nicht nur eine emotionale Bindung zum Heimatland, sie ist natürlich auch mit Rechten und Pflichten verbunden. Zum anderen wird mit dem neuen Konsulargesetz lediglich eine EU-Richtlinie umgesetzt, die einheitliche Standards bezüglich des konsularischen Schutzes von Unionsbürgern im Ausland vorsieht“, erklärte Neubauer.

In Paragraf 6 des Gesetzesentwurfs werden jene Personengruppen aufgezählt, denen die österreichischen Konsularbehörden konsularischen Schutz gewähren, darunter wird angeführt: „…sonstigen Personen, sofern eine völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht“. „Wenn nun politische Mitbewerber meinen, öffentlich Unwahrheiten zu diesem Sachverhalt verbreiten zu müssen, um die doppelte Staatsbürgerschaft für die österreichische Volksgruppe in Südtirol zu verhindern, dann sei ihnen gesagt, dass dies ein ebenso leicht durchschaubares wie untaugliches Mittel ist“, betonte Neubauer.

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