Drittstaatsangehörige: uniko über Novelle zu Fremdenrechtsgesetz erstaunt

Wien (OTS) – Erstaunen lösen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne des Innenministeriums aus, die Aufenthaltsbestimmungen für Studierende aus sogenannten Drittstaaten zu verschärfen. Zum einen würden auch an Österreichs Universitäten viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig seien, gibt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zu bedenken. Zum anderen würden damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt. „Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, ergänzt Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden.

Derzeit sind in Österreich rund 30.000 Studierende aus Nicht-EU-Ländern für unterschiedlichste Studienrichtungen inskribiert. Auch die Tatsache, dass für viele Drittstaatenangehörige in ihrem Herkunftsland keine geeignete Möglichkeit besteht, die Deutschprüfungen abzulegen, könnte ein großes Problem werden. Die uniko wird den Gesetzesentwurf, der ihr noch nicht vorliegt, daher sehr genau prüfen. Blimlinger warnt in diesem Zusammenhang auch vor symbolischer Politik mit dem Ausländerthema: „Ein Generalverdacht gegenüber Studierenden aus Drittstaaten darf keinesfalls Motiv der Gesetzgebung sein“, fügt die uniko-Präsidentin hinzu.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Österreichische Universitätenkonferenz (uniko)

AlkoholAm_Schauplatz_GerichtAusländerBahnhofFernsehenHochschulwesenIntegrationKommunalesMedienORFSalzburgSicherheitUniversitätWissenschaft
Comments (0)
Add Comment