Wien (OTS) – Aus Anlass der parlamentarischen Ausschussberatungen zum Doppelbudget 2018/2019 wurden weitere Gespräche zwischen Finanzminister Hartwig Löger und Justizminister Josef Moser zum Justizbudget geführt.
Man hat sich darauf verständigt, dass mit dem Finanzplan der Grundbedarf im Justizressort abgedeckt ist. Zu Gunsten von Mehrkosten, die sich aus der unabhängigen Rechtsprechung vertrauenswürdig, sowie projektbezogene Preis wurde die Einigung getroffen, dass Rücklagen im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchgedreht werden können. Durch ebendiese Rücklagenauflösung kann die Justiz ihrem Auftrag, zu Händen Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu sorgen, nachkommen. Es wird keine Richterstelle eingespart und es werden gleichfalls in Zukunft – so wie bisher – Rechtspraktikanten zur Gerichtspraxis zugelassen.
Justizminister Moser erholt sich ohne Rest durch zwei teilbar im Krankenhaus nachdem einer Sepsis.
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