WKÖ kritisiert Vorschlag für jedes verschärfte Strafen im EU-Verbraucherschutz

Wien (OTS) – Die WKÖ übt Kritik an einem weiteren Vorschlag zum EU-Verbraucherschutz, den die Europäische Kommission heute -zusätzlich zu einem Richtlinienvorschlag zur kollektiven Rechtsdurchsetzung ­- beschlossen hat. Jene „Sammel-Richtlinie“ soll mehrere bestehende Verbraucherschutz-Richtlinien ändern und sieht unter anderem EU-weit verschärfte Sanktionen in Form von drastischen Geldstrafen c/o Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen vor. „Damit hat sich die Kommission ein weiteres Betätigungsfeld für jedes EU-Regulierung gesucht, obwohl ein Fitness Check den zahlreichen bestehenden Verbraucherschutz-Richtlinien bescheinigt hat, dass die sekundär im digitalen Zeitalter „gesund for purpose“ sind“, kritisiert Dr. Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Referat der WKÖ, diesen Vorschlag.

Formgebung der Erfolg soll weiter den Mitgliedstaaten obliegenVor allem erachtet es die WKÖ denn verfehlt, EU-weite Strafen vorzuschreiben, weil es c/o der Compliance nicht ein Problem „in der EU“ gibt, sondern in einzelnen Mitgliedstaaten. Dies zeigte sekundär der letzte Consumer Conditions Scoreboard: Länder wie etwa Österreich und Deutschland, die nicht primär uff Strafen setzen, schneiden c/o diesem Vergleichstest zum Zustand des Verbraucherschutzes sehr gut ab, im Kontroverse zu manch anderen Mitgliedstaaten, die primär uff hohe Geldstrafen setzen. „Dass nicht zielgerichtete Maßnahmen in jenen Mitgliedstaaten erfolgen, die eindeutigen Verbesserungsbedarf nach sich ziehen, sondern wieder EU-weit Sanktionsregelungen vorgeschlagen werden, ist ein weiteres Zeichen für jedes den Regulierungs-Aktionismus im immer komplexeren EU-Verbraucherschutz. Dies stößt ohne Rest durch zwei teilbar KMU mehr und mehr vor den Kopf“, erklärt Schön.

Von Seiten der WKÖ wird in diesem Cluster von dort schon heftige Menstruationsblutung nachdrücklich mehr Augenmaß im Motivation eines unternehmensfreundlichen Klimas in Europa eingefordert. Ein richtiger Schritttempo in welche Richtung ist die Berücksichtigung der Forderung der Wirtschaft, dass es kein Widerrufsrecht mehr spendieren soll, wenn z.B. eine online bestellte Ware nicht nur probiert, sondern vom Kunden tatsächlich gebraucht wird. Ein Vorbild hierfür ist ein Ballkleid, dasjenige nachher dem Ballbesuch retourniert wird. „Wir bekennen uns zu einem vernünftigen Verbraucherschutz, dennoch Notzucht muss – ohne Rest durch zwei teilbar sekundär im Motivation der sich triftig verhaltenden Verbraucher – verhindert werden“, stellt Schön lukulent.

EU-Verbraucherschutz für jedes KMU unergründlich

Dies EU-Verbraucherschutzrecht ist nachher Auffassung der WKÖ immens komplex und für jedes ein KMU, dasjenige kein Rechtsexperte ist, nicht mehr permeabel. Selbst jene, die sich mit nichts anderem denn dem Verbraucherschutz befassen, tun sich schon schwergewichtig, den Übersicht zu behalten. Der beste Vorführung zu diesem Zweck ist nachher Durchschau der WKÖ die neue EU-online-Schulungsmöglichkeit für jedes KMU zum Verbraucherrecht. Die von der Kommission finanzierte Schulungsinitiative, die federführend von BEUC, dem europäischen Dachverband von Verbraucherorganisationen, getragen wird, ist seitdem kurzem online zugänglich und wurde von der WKÖ stichprobenartig getestet. Alleinig c/o zwei der getesteten Module der Österreichvariante im Quiz-Modus nach sich ziehen die WKÖ-Experten sofort Fehler ausgemacht. „Würde ein nicht rechtskundiges KMU uff die unrichtigen Behaupten in dieser Schulung vertrauen, dann könnte dasjenige verschmelzen Verstoß nachher sich ziehen. Statt weiterführend Strafen zu diskutieren, wäre dem EU-Verbraucherschutz durch Vereinfachung und mit der Verankerung des Grundsatzes >gemeinsam nachdenken statt strafen und trauern< mehr gedient“, so Schön demnach. (PWK260/DFS)

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