Wien (OTS) – Erhaltung unserer Lebensgrundlage ist wichtiger denn kurzfristige kommerzielle Interessen
Die geplante Novelle des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) Nachhaltigkeit sorgt zum Besten von Verständnislosigkeit: Vorgesehen ist ein so genanntes „Bundesverfassungsgesetz mehr als Staatsziele“ mit dem Glaube zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort denn Voraussetzung zum Besten von Zunahme und Beschäftigung. „Wir sehen jene Novelle multikausal sehr unbequem, weil sie erstens umweltpolitisch verfehlt und zweitens wirtschaftspolitisch nicht zielführend ist und werden unsrige Stellungnahme dazu fristgerecht erwerben“, sagt Franz Maier, Vorsitzender des Umweltdachverbandes. Dasjenige BVG Nachhaltigkeit – und damit die Verpflichtung zu umfassendem Umweltschutz – wurde in den 1980er-Jahren vor dem Hintergrund der umstrittenen Großprojekte Kernkraftwerk Zwentendorf und Kraftwerk Hainburg zum Staatsziel erhoben, um die Erhaltung der Umwelt in den Schwerpunkt zu umsetzen. „Betrachtet man den gegenwärtigen Zustand der Natur und Umwelt, so ist dieses Ziel jedenfalls was auch immer andere denn erreicht: Der täglich fortschreitende Flächen- und Biodiversitätsverlust, dies Artensterben oder die Gehorchen des Klimawandels sind elementare Herausforderungen, die unser aller Lebensgrundlage bedrohen. Vor diesem Hintergrund dem Staatsziel Umweltschutz eine andere Wertigkeit schenken zu wollen, ist nicht nachvollziehbar“, betont Maier.
Schutzmechanismus von Umwelt gefährdet Wirtschaftsstandort in keiner Weise – im Gegenteil!
Gar fragt sich, welcher wirtschaftliche Vorteil durch die Verankerung einer eigenen Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort generiert werden soll, denn verfassungsrechtlich ist der Schutzmechanismus der Wirtschaftsinteressen mehr als die Grundrechte gen Eigentum und Erwerbsfreiheit schon abgesichert. „Nachrangig dort, wo Interessenabwägungen vorgesehen sind, geschieht dies regelmäßig nicht ohne Einbeziehung der wirtschaftlichen Interessen, die zum Besten von ein Projekt sprechen. Statistiken zur Genehmigung von UVP-Vorhaben zeigen, dass praktisch eine weitere Präferenz wirtschaftlicher Interessen nicht unumgänglich ist, werden doch lediglich 4 % der Vorhaben nicht genehmigt. Außerdem muss Österreich ohnehin schon gen Grund der jetzigen Textierung des BVG Nachhaltigkeit die Wirtschaft denn eine der drei Säulen von Nachhaltigkeit berücksichtigen – plan in einer nachhaltigen Stil und Weise. Unsrige Umwelt ist wenigstens eine maßgebliche Grundlage zum Besten von erfolgreiches Wirtschaften und eine erfolgreiche ökonomische Weiterentwicklung unseres Landes“, so Maier. „Ausgenommen davon ist offenkundig, dass es sich wohnhaft bei der geplanten Novelle um rein politisch motivierte Anlassgesetzgebung denn Reaktion gen dies erste BVwG-Erk ,3. Piste Flughafen Wien‘ handelt. Dass die Novellierung explizit im BVG Nachhaltigkeit aufgenommen werden soll, spricht eine eigene Sprache. Und, dass ‚Nachhaltigkeit’ aus der Titelbezeichnung gestrichen werden soll, hat hinsichtlich der Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung der 2030 Tagesprogramm zum Besten von Nachhaltige Erfindung und der darin enthaltenen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) vereinen bitteren Beigeschmack“, so Maier.
UWD fordert: Umwelt- und Wirtschaftsinteressen mit klaren Rahmenbedingungen in Einklang einfahren
„Symbolpolitik“ ist generell die Zusammenfassung dessen, welches Samenkern des vorliegenden Novellierungsvorschlags ist. Um Wirtschaftstreibende tatsächlich zu unterstützen, sind politische Initiativen gefragt, welche klare, langfristige Rahmenbedingungen schaffen, um Umwelt- und Wirtschaftsinteressen in Einklang zu einfahren, etwa die Verabschiedung einer verbindlichen Wetterlage- und Energiestrategie mit konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Energieverbrauchsreduktion, eine Energieraumplanung unter Festlegung von Beseitigung- und Eignungszonen oder gleichwohl einer Entfrachtung der UVP-Verfahren mehr als die Verlagerung der Konflikte von der Projektebene gen eine strategische vorgeschaltete Planungsebene, wie etwa im Zuge einer SUP. „Basta allen diesen Gründen lehnen wir den Novellierungsvorschlag ab und fordern stattdessen, dies politische Bemühen gen die Schaffung klarer, langfristiger Rahmenbedingungen zu zusammenfassen“, so Maier schlussendlich.
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