Wien (PK) – Seit dem Zeitpunkt 1. vierter Monat des Jahres gelten in Österreich neue Sätze für jedes die Parteienförderung. Den im Nationalrat vertretenen Parteien stillstehen nunmehr pro Wahlberechtigtem jährlich 4,86 € – statt 4,6 € – zu. Eine entsprechende Kundmachung des Rechnungshofs wurde Finale März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Trotzdem wird es heuer wohl zu keinen höheren Auszahlungen kommen. Die Valorisierung soll für jedes 2018 nämlich rückwirkend ausgesetzt werden. Dies hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats heute mit breiter Mehrheit beschlossen. Gleiches gilt für jedes weitere Valorisierungsklauseln im Parteien-Förderungsgesetz und im Parteiengesetz, etwa welches meldepflichtige Parteispenden und den Wahlkampfkostendeckel betrifft.
Zu Händen die Aussetzung der Valorisierung stimmten neben den Koalitionsparteien zweitrangig die SPÖ und die NEOS. In Anbetracht der immer wieder vorgebrachten Kritik an der Höhe der Parteienförderung wäre es skurril, wenn seine Gruppe dem nicht zustimmen würde, sagte NEOS-Delegierter Nikolaus Scherak. Er forderte nichtsdestotrotz weitergehende Schritte und plädierte unter anderem hierfür, die Valorisierungsklausel gänzlich zu streichen und zweitrangig die Parteienförderung der Länder einzufrieren. Ein von den NEOS schon im letzter Monat des Jahres eingebrachter Gesuch zu dieser Frage (19/A) wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien jedoch vertagt. Man müsse dies in einem größeren Zusammenhang diskutieren, begründete Harald Stefan (FPÖ) diesen Schrittgeschwindigkeit.
Abgelehnt wurde der Gesetzesvorschlag der Regierung (48 d.B.) von der verkettete Liste Schwammerl. Die Richtung stimme zwar, nichtsdestotrotz man gehe zu wenig kategorisch vor, bedauerte Alfred J. Noll und sprach von einem „Placebo-Effekt“. Sogar der von den NEOS geforderte dauerhafte Verzicht hinaus eine Valorisierung geht ihm zu wenig weit.
Erfreut zusätzlich die breite Zustimmung zur Gesetzesnovelle äußerte sich hingegen Karl Nehammer (ÖVP). Die Regierung mache dies, welches sie angekündigt habe, nämlich im System zu sparen, meinte er und wertete die Aussetzung der Parteienförderung in diesem Sinn qua wichtigen Mosaikstein. Laut Rechnungshof geht es um jährlich 1,7 Mio. €, insgesamt würde die Parteienförderung des Bundes hinaus 31,1 Mio. € steigen.
Hintergrund für jedes die Gesetzesnovelle sind unterschiedliche Lesarten der Valorisierungs-Bestimmungen des Parteien-Förderungsgesetzes und des Parteiengesetzes. Die Regierung sei im Zusammenhang der Budgetierung der Parteienförderung für jedes 2018 davon ausgegangen, dass qua Basisjahr für jedes die Indexanpassung dies Jahr 2014 gilt, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf festgehalten wird. Nachdem dieser Prämisse wäre heuer keine Erhöhung der Parteienförderung fällig geworden, da die Verbraucherpreise zwischen 2014 und 2017 lediglich um 4,3% gestiegen sind und damit der maßgebliche Schwellenwert von 5% nicht erreicht wurde.
Der Rechnungshof sieht dies sehr wohl unähnlich. Nachdem seiner Interpretation der beiden Gesetze ist dies Jahr 2013 dies maßgebliche Basisjahr für jedes die Indexierung. Er hat von dort, wie gesetzlich vorgesehen, im Bundesgesetzblatt die Erhöhung der Parteienförderung sowie weiterer im Parteien-Förderungsgesetz und im Parteiengesetz verankerter Beträge um 5,65% kundgemacht. Dies betrifft etwa zweitrangig die Wahlkampfkostenrückerstattung im Zusammenhang Europawahlen, die Wahlkampfkostenrückerstattung für jedes Parteien, die den Einzug in den Nationalrat nicht geschafft nach sich ziehen, sowie die Wahlkampfkostenobergrenze, die von 7 Mio. € hinaus nunmehr 7.395.500 € gestiegen ist. Parteispenden sind jetzig erst ab 3.698 € (bisher 3.500 €) deutlich auszuweisen und ab 52.825 € (bisher 50.000 €) dem Rechnungshof zu melden. Zu Händen dies Annahmeverbot anonymer Spenden gilt eine Grenze von 1.056 € (bisher 1.000 €). Sogar welche Valorisierungen sollen sehr wohl rückwirkend ausgesetzt werden.
VfGH: NEOS fordern Cooling-off-Winkel für jedes Regierungsmitglieder
Gegen die Stimmen der verkettete Liste Schwammerl vertagt hat der Verfassungsausschuss kombinieren Gesuch der NEOS (179/A), den Delegierter Nikolaus Scherak in Reaktion hinaus die Buchen von Ex-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter zum Verfassungsrichter eingebracht hat. Scherak und seine FraktionskollegInnen fordern die Verankerung einer Cooling-off-Winkel für jedes Regierungsmitglieder, Mitglieder von Landesregierungen und ParlamentarierInnen in der Bundesverfassung. Frühestens fünf Jahre nachdem ihrem Retirade aus der Politik sollen die Betroffenen zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ernannt werden die Erlaubnis haben. Derzeit verbohrt sich die Unvereinbarkeit hinaus aktive PolitikerInnen, nur für jedes die VfGH-Spitze gibt es strengere Regelungen. Es gehe ihm nicht um Einzelpersonen, sondern um eine generelle Lösungskonzept im Sinne des VfGH, betonte Scherak heute im Komitee.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprach sich hierfür aus, zusätzlich dies Anstehen der NEOS nachdem einer Nachdenkphase unabhängig vom Anlassfall und in Ruhe zu diskutieren. Die Frage sei etwa, ob es generell eine fünfjährige Frist sein müsse. Sogar Johannes Jarolim (SPÖ) sprach sich für jedes eine Vertagung aus. Welches Ex-Vizekanzler Brandstetter betrifft, sieht er dessen Buchen zum VfGH-Richter qua Prototyp der Unvereinbarkeit. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz