Wien (OTS) – Wie so oft gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Davon betroffen ist im gleichen Sinne die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die Themenbereich eines CMS Business Breakfast war. Denn die Umsetzung der Richtlinie hat in Österreich hinauf sich warten lassen – jetzt liegt dies neue Vertriebsrecht für jedes Versicherungen vor und soll mit 1. zehnter Monat des Jahres 2018 in Macht treten. Für jedes Versicherungs- und Rückversicherungs-unternehmen heißt es, solange bis dato bestehende rechtliche Unklarheiten so schnell wie möglich zu entfernen.
Eine Möglichkeit dazu bot sich den österreichischen Versicherern beim CMS Business Breakfast, dies am 10. vierter Monat des Jahres in den Räumlichkeiten der Wiener Kanzlei stattfand. Thomas Böhm, Versicherungsrechtsexperte und Partner unter CMS in Wien, ging damit der Frage nachher, welches die Umsetzung der IDD für jedes Versicherungen in Österreich bringt. Im Schwerpunkt standen damit unterschiedliche Neuerungen, die sich vor allem in vier Bereichen des Versicherungsvertriebsrechts unterdrücken: in den Wohlverhaltenspflichten und Beratungspflichten für jedes Versicherungen, in der Produktinformation, in erhöhten Anforderungen an den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten sowie in beruflichen und organisatorischen Anforderungen für jedes Führungskräfte und leitende Personalbestand im Vertrieb.
„Obwohl unter der Umsetzung hinauf Gold-Plating verzichtet wurde und somit ein für alle Mal keine Übererfüllung der EU-Richtlinie vorliegt, stillstehen Versicherungsunternehmen vor großen Herausforderungen“, so Thomas Böhm. „Die Tutorial der Beratungspflicht wiederum ist jedoch ein gutes Vorzeigebeispiel für jedes eine ohnehin schon gelebte Versicherungspraxis in Österreich, die hingegen im gleichen Sinne von praktisch allen Stakeholdern gewünscht war.“
Welches hinauf Versicherungsunternehmen zukommt
Voll detailliert und umfangreich sind die Bestimmungen zusätzlich die Typ und den Inhalt der zu erteilenden Auskünfte und Informationen. Versicherungsunternehmen ist somit ganz namentlich geraten, ihre Vertriebsunterlagen genauestens hinauf die Einheit mit diesen Vorgaben zu prüfen.
Hinzu kommt hingegen im gleichen Sinne ein gewisses Risiko durch Handlungen Drittplatzierter. So sollen zum Beispiel im gleichen Sinne Versicherungsagenten von den Versicherungsunternehmen zufolge vorbereitet werden. Zwar ist ein Versicherungsunternehmen im Fallgrube des Vertriebs zusätzlich verknüpfen Versicherungsagenten nicht zur Besprechung des Kunden verpflichtet, solange dies Versicherungsunternehmen keinen Grund zu der Erwartung hat, dass der Versicherungsnehmer von diesem nicht ordnungsgemäß gemeinsam nachdenken wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass dies Versicherungsunternehmen für jedes Verletzungen der Beratungspflicht durch verknüpfen Versicherungsagenten zivilrechtlich einzustehen hat.
CMS Trendthemen 2018
Dies Versicherungsvertriebsrechts-Novelle ist nur eines von vielen Themen, mit denen sich CMS im Rahmen einer umfassenden Eventserie spezifisch an Unternehmen richtet, die in Sachen Risikoabschätzung und Prävention rechtzeitig informiert werden möchten. Doch nicht nur zu Risk & Prevention, im gleichen Sinne zu einem zweiten großen Themenblock – Digital Economy – veranstaltet CMS Wien zahlreiche Events, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offering), etc. zu präsentieren und zu diskutieren.
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