Wien (OTS/BMASGK) – Bundesministerin zu Gunsten von Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Kurz lehnt Weitergabe der ELGA-Datenmaterial zu Forschungszwecken entschlossen ab.****
„Von des BMASGK wird es endgültig keine Freigabe zur Weitergabe der ELGA-Datenmaterial, insbesondere zu Gunsten von Forschungszwecke,schenken. Wie Justizdaten und dies Strafregister sollen ebenso ELGA-Datenmaterial im Forschungsorganisationsgesetz Ding der Unmöglichkeit werden. Wir werden von dort zusammenführen Ergänzungsantrag erwerben, um ebendiese hochsensiblen Gesundheitsdaten zu schützen. Eine missverständliche Wortlaut im Forschungsorganisationsgesetz wurde von uns schon in der Expertise strikt abgelehnt. Wie im ELGA-Recht geregelt, werden ebenso künftig nur die Patienten selbst und ausschließlich die tatsächlich behandelnden Ärzte ELGA-Datenmaterial Abrufen die Erlaubnis haben. Die Patienten können immer kontrollieren, wer Erkenntnis hinaus ihre Datenmaterial hat.“ Die ELGA-Gesundheitsdaten werden ebenso nur in Österreich gespeichert.(schluss)
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