Wien/Innsbruck/Graz/Linz (OTS) – (Wien/Innsbruck/Graz/Linz 11-04-2018) Die österreichischen Medizinischen Universitäten MedUni Wien, Med Uni Graz und Medizinische Universität Innsbruck sowie die Medizinische Fakultät an der Johannes Kepler Universität in Linz (JKU) unterstrichen heute, Mittwoch, die Wichtigkeit der im geplanten neuen Forschungsorganisationsgesetz vorgesehenen Möglichkeit, gen forschungsrelevante, patientenbezogene Wissen zupacken zu die Erlaubnis haben. „Die Zukunft der Wissenschaft und der Medizin basiert gen Wissen, von dort ist die Datenverfügbarkeit zweitrangig künftig überaus wichtig“, herausstellen die Universitätsleitungen.
Mit der ermöglichten Datenverfügbarkeit in Bezug auf des neuen Gesetzes und seiner Richtlinien werde gewährleistet, dass PatientInnendaten dem Datenschutz in Bezug auf behandelt würden, taktgesteuert nur zweitrangig zu Händen die Wissenschaft zur Verfügung stillstehen. Dies Schutzmechanismus und Wohlgefühl der PatientInnen stehe selbstverständlich immer im Vordergrund, in der Tat würden die PatientInnen selbst stets dazu hinzufügen wollen, dass zweitrangig folgende Generationen von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren können –und davon profitiere nachhaltig zweitrangig dasjenige gesamte österreichische Gesundheitswesen.
Der technologische Fortschritt gibt der Medizin und Wissenschaft Werkzeuge in die Hand, um Wissen immer besser nutzen zu können, insbesondere zwischen der personalisierten Medizin (die richtige Therapie zum richtigen Zeitpunkt zu Händen den/die richtige/n Patienten/nichtdem wichtigsten Trend in der Medizin des 21. Jahrhunderts. Von dort müsse die Datenweitergabe und –nutzung in Medizin und Wissenschaft zweitrangig zukünftig gewährleistet bleiben.
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