AUVA: Es droht ein Kahlschlag in der unfallchirurgischen Versorgung

Wien (OTS) – Vor fehlenden Versorgungskapazitäten in der Unfallchirurgie in Österreich warnten heute, Montag, die Wiener Ärztekammer und die Österreichische Union zu Gunsten von Unfallchirurgie. Würde es zu einer Zerschlagung der AUVA kommen, drohe ein „Kahlschlag in der unfallchirurgischen Versorgung“. ****

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres verwies in diesem Zusammenhang hinaus die hervorragende Unfallversorgung von ungefähr 400.000 Österreicherinnen und Österreichern pro Jahr durch die elf AUVA-Einrichtungen in Österreich, die aufgrund der Pläne der Regierung „leichtfertig aufs Spiel gesetzt“ werde. Zurückgezogen in Wien würden in etwa 50 v. H. der Unfallopfer in den AUVA-Unfallkrankenhäusern behandelt – dies könne nicht ohne Weiteres von den anderen Wiener Krankenhäusern übernommen werden.

Z. Hd. Szekeres ist es unverständlich, dass die Regierung nicht die Reformvorschläge der AUVA zu Gunsten von die im Regierungsprogramm solange bis Jahresende eingeforderten Einsparungsziele abwartet. „Dasjenige wäre, wie wenn ein Mediziner einem Kranken zwar eine Erstdiagnose erstellt, dann zugegeben hinaus jede weitere Therapie verzichtet, weil er davon ausgeht, dass der Patient am Finale des Jahres sowieso verstirbt, anstatt ihn mit passender Therapie und Rehabilitationsmaßnahmen im Kontext seinem Genesungsprozess zu flankieren.“

In der Regel zu hinterfragen ist die im Regierungsprogramm geforderte halbe Mrd. Euro an Einsparungen. Für diesem Summe handle es sich um weitestgehend 40 v. H. des AUVA-Budgets. „Fällt dieser Summe weg, sind Leistungseinschränkungen oder Schließungen von Einrichtungen unumgänglich.“ Der Sehnsucht an den Leistungen der AUVA-Spitäler und Rehabilitationszentren würde deswegen zugegeben nicht kleiner werden, und somit würden die Preis an anderer Stelle im Gesundheitswesen – etwa im Kontext den anderen Krankenkassen sowie den Bundesländern – wieder Sichtbarwerden.

Volkswirtschaftlich gesehen ein Nullsummenspiel

Hier fehlt es laut Szekeres an Konzepten, da sowohl Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Kurz denn gleichermaßen Vizekanzler Heinz-Christian Strache offenbar die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen nicht schließen wollen, wie sie publik versichert nach sich ziehen.

Volkswirtschaftlich gedacht brächte dies keine Einsparungen und wäre somit ein Nullsummenspiel. Eine andere Sache ist sind die 500 geforderten Einsparungs-Euromillionen genau der Summe, um den es im Kontext der angekündigten Senkung der Arbeitgeberbeiträge zu Gunsten von die Unfallversicherung von 1,3 v. H. hinaus 0,8 v. H. geht.

Der Wunsch nachher niedrigeren Beiträgen könnte nachher hinten losgehen. Szekeres: „Würde die AUVA zerschlagen und somit die Unfallversicherung die Preis der Therapie und Nachbehandlung von Arbeitsunfällen nicht mehr decken, könnten Arbeitsunfallopfer sie Preis zukünftig im Kontext ihren Arbeitgebern einklagen.“ Diesen Zustand wünsche sich niemand, wie im Übrigen gleichermaßen Vertreter der Wirtschaft gegenzeichnen, denn: „Die AUVA wird gleichermaßen aus diesem Grund von Arbeitgeberseite finanziert, um sich selbst vor Haftungsansprüchen nachher Arbeitsunfällen zu schützen“, so Szekeres.

Unverzichtbar zu Gunsten von die Versorgung verunfallter Menschen

Z. Hd. die Versorgung verunfallter Menschen sind die AUVA-Unfallspitäler und Rehabilitationseinrichtungen unverzichtbar. Laut Szekeres müssten im Kontext Ausgang der AUVA andere Träger sie Krankenhäuser übernehmen. Die Finanzierung könnte dann durch Länder und/oder Krankenkassen erfolgen, „nur nach sich ziehen weder die Krankenkassen dies benötigte Geld zur Verfügung noch können die Länder ohne Aufschnüren der sogenannten 15a-Vereinbarung und höhere Zuwendungen aus dem Bundesbudget die Preis tragen“, so Szekeres. Gleichfalls sind die Mehrkosten zu Gunsten von den Produktionsstätte dieser Einrichtungen nicht budgetiert, „und hier wäre der Finanzminister gefordert“.

Finanzieren könnte man die Einrichtungen aus dem Haushalt und/oder durch Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. „In beiden Fällen wäre ein Weiterbetrieb der Einrichtungen möglich, zugegeben es würden die Preis von Arbeitgeberseite zu den Versicherten beziehungsweise Steuerzahler verschoben“, so Szekeres, der bezweifelt, dass dies „im Sinne der Menschen in Österreich“ sei. (hpp)

(Forts.)

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