COBIN claims begrüßt EU-Sammelklagen-Vorstoß ausführlich

Wien (OTS) – „Der zur in der Mitte gelegenen Nase hin transportiere Vorstoß von EU-Justizkommissarin Vera Jourova zur Schaffung eines unionsweit einheitlichen Sammelklage-System geht in die richtige Richtung und würde Sammel-Verfahren vermutlich offensichtlich verbilligen. Die Regelungen sollten trotzdem nicht nur Konsumenten, sondern zweitrangig KMU und Selbstständige zutreffen. Vor diesem Hintergrund ist es wieder einmal nur verwunderlich, dass sich manche Vertreter der Wirtschaft mit Händen und Füßen gegen die Eröffnung eines modernen Sammelklagen-Systems wehren – vor allem in Hinblick gen Kartellschäden, die meist im Business-To-Business-Bezirk anzutreffen sind!“, sagen Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims und Geschäftsführer von www.dieselklage.at /COBIN Litigation A GmbH und Dr. Manfred Biegler, Vorstand im Zusammenhang COBIN claims.

Folgende rechtspolitischen Eckpunkte sind festzuhalten:

• Verbilligung: Da der Vorschlag hoch dies deutsche Musterfeststellungsverfahren hinauszugehen scheint, ist eine deutliche Verbilligung der Verfahren erdenklich, da die verjährungsunterbrechende Wirkung die Gesamtheit Geschädigten zutreffen könnte und nicht nur jenen geringen Teil, der im Zusammenhang einem Massenschaden zweitrangig tatsächlich vital wird. Zumal die „Sammlung von Geschädigten“ sodann ganz entfallen könnte, würden dies jedenfalls die kostenintensive vorprozessuale Winkel entfallen lassen. Da künftig via neuem Sammelklagen-System zweitrangig die Gerichtsgebühren offensichtlich sinken könnten und es zweitrangig erdenklich ist, dass andere Wert (Anwälte, Sachverständiger) nicht mehr in diesem Intensität ansammeln wie heute, synchron trotzdem pro die gesamte Horde der Geschädigten prozessiert werden würde, könnte die Quote des Erfolghonorars der Prozessfinanzierer offensichtlich reduziert werden. Die Rechtsanwälte und COBIN claims-Beiräte Dr. Benedikt Wallner und Mag. Eric Breiteneder, die zahlreiche Prozssfinanzierungen verhandelt und federführend an der Handlung www.dieselklage.at mitgearbeitet nach sich ziehen, schätzen, dass die Quote im Zusammenhang sehr großen Schadensfällen künftig gen „15 solange bis 20“ von Hundert sinken könnte statt der heute üblichen 30 solange bis 40 von Hundert am erstrittenen Summe.

• Eta: Es ist weiters zu erwarten, dass Verfahren im neuen System organisatorisch effizienter verlaufen werden oder sich Schädiger veranlasst sehen, Betroffenen rascher außergerichtlich Kompensation anzubieten, weil eine Verzögerung der Störungsbehebung nicht, wie derzeit noch, dazu führt, dass ein Hauptanteil der Ansprüche verjährt und damit mangels Durchsetzbarkeit, keine Frage mehr pro den Schädiger darstellen. Dies „Aussitzen“ eines Skandals lohnt sich somit künftig nicht mehr.

• Gemeinnützigkeit/keine Gewinnorientierung: Von dort sind Organisationen wie COBIN claims (zweitrangig in anderen EU-Ländern) nötiger denn je, die gen NICHT GEWINNORINTIERTER Sockel Sammelverfahren zusammenbringen UND NUR DANN gewerbliche Unternehmen zur Unterstützung zu Rate ziehen, wenn dies unumgänglich ist (anzumerken ist, dass der Vorstand von COBIN claims bisher ohne Bezahlung gearbeitet hat).

• Transparenz: Genug damit diesem Grund ist lichtvoll, dass sich die EU von derartigen Organisationen Transparenz wünscht. COBIN claims geht hier mit gutem Denkmuster voraus und wird noch heuer gen der Internetseite die Finanzierung des Vereins offengelegen. Dies könnte etwa mit einer quartalsweise veröffentlichen Einnahmen-Ausgaben-Zeche geschehen, solange bis die genauen Anforderungen durch den EU-Gesetzgeber familiär gegeben werden.

• Selbstständige/KMU: KMU und Selbstständige leiden üblicherweise homolog wie Konsumenten unter dem Ungleichgewicht an wirtschaftlicher Mächtigkeit oppositionell Großkonzernen. Von dort sind sie im Sinne eines erweiterten Konsumentenbegriffs ebenfalls in den Schutzbereich neuer prozessualer Sammelklagen-Systeme einzubeziehen. Diesen Weg geht die EU schon, da man etwa im Zusammenhang Kartellschäden mehr „private enforcement“, darum die zivilrechtliche Eintreibung von Kartellschäden durch Betroffene, wünscht. Die meisten Kartelle zutreffen Unternehmen, die Marktmacht zuungunsten anderer (kleinerer) Unternehmen misshandeln!

• „Gierige Anwälte“, Kostenschinderei: Dies Schreckensszenario einer „Sammelklags-Industrie a la USA“ mit „gierigen Anwälten“, dies manche Wirtschafts-Vertreter malen, ist pro Österreich bzw. bzgl. der Tätigkeit von COBIN claims heute schon unklar und es wird zweitrangig unklar bleiben: „Jene Diskussion wird meist ohne Zeiger gen dies grundlegend unterschiedliche Verständnis des Ziels solcher Verfahren in den USA geführt. In den USA geht es nicht vorrangig drum, den Schaden der Geschädigten auszugleichen sondern die Schädiger abzustrafen, sodass ebendiese ein Verhalten, dies viele Menschen geschädigt hat, in Zukunft unterlassen. In Europa geht es hingegen drum, Geschädigten, die durch eine gleichartige, schädigende Handlungen eines Schädigers betroffen sind, den Zugang zum Recht und Ersatzmittel ihres Schadens zu geben. Individualverfahren können sich die meisten der Betroffenen ohne Rest durch zwei teilbar in komplexen Fällen, wie etwa VW, nicht leisten, sodass kosteneffiziente Modelle, wie etwa jenes von dieselklage.at, oft der einzige, derzeit mögliche Weg sind, dies geschehene Unrecht nicht leicht hinnehmen zu sollen“, meint Eric Breiteneder, Vorsitzender des Anwaltsbeirats von COBIN claims. Anwälte rechnen ihr Honorar nachdem einem gesetzlichen Tarif ab (oder DARUNTER, wie etwa in den COBIN claims-Sammelaktionen Wienwert, Lebensversicherungen, Frankenkredite, www.dieselklage.at usw.!). Von einer übermäßigen Bereicherung kann im Zusammenhang einem gesetzlich festgelegten Höchsttarif bzw. (in realita) einer Zinsrechnung UNTER dem Tarif wohl kaum gesprochen werden, weil es ja ohne Rest durch zwei teilbar der Sinn einer Organisation wie COBIN claims ist, durch verknüpfen Mengen-Konsequenz Kostenvorteile pro Teilnehmer an Sammelaktionen zu erzielen. COBIN claims hat dies bewiesen, da zum Denkmuster Privatbeteiligten-Anschlüsse an Strafverfahren wie Wienwert oder früher VW, rechtliche Prüfungen von CHF-Krediten oder Lebensversicherungen, Mehrwertberechnungen von Lebensversicherungs-Rücktritten usw. in etwa zu einem Drittel des Regulär-Preises Betroffenen ermöglicht werden bzw. der prozessfinanzierte Lebensversicherungs-Rücktritt um ein Viertel günstiger kommt qua andere entsprechende Angebote. „Vor einer Klagsindustrie zu warnen ist Unsinn“, gibt Wallner zu bedenken:
„Industrien entstehen immer dort, wo es Verlangen nachdem ihren Gütern gibt, dies sollte die Industrie wirklich wissen. Eine Klage ist noch kein Urteil, und mangels punitive damages (Strafschadenersatz, Anm.) in Europa ist dies Anreizsystem hier weit weniger bedeutend. Zwar wenn ein Konzern große Schäden angerichtet hat, soll er nicht nur deswegen davonkommen, weil es kein Musikinstrument gibt, ihn zur Verantwortlichkeit zu ziehen.“

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