UNESCO-Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße: Verfahren nachdem Plan – Evaluierung 2018

Salzburg (OTS) – UNESCO-Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße:
Verfahren nachdem Plan – Evaluierung 2018

UNESCO betraut ICOMOS International mit der Evaluierung des Dossiers betreffend Ingestion der Großglockner Hochalpenstraße qua materielles Welterbe.

Dasjenige UNESCO Welterbezentrum, vertreten durch Direktorin Dr. Mechtild Rössler, teilte dem Kanzleramt der Republik Österreich (Bundeskriminalamt) schriftlich mit, dass dasjenige Nominierungsdossier „Großglockner Hochalpenstraße“ nachdem dem Completeness-Check vollwertig und technisch stichhaltig ist. Die entsprechenden Dokumente samt dem 600 Seiten umfassenden Welterbedossier, eingereicht am 18. Jänner 2017 durch die Republik Österreich nebst der UNESCO in Paris (Französische Republik), wurden in der Zwischenzeit an ICOMOS International übermittelt, welches im Auftrag der UNESCO im Laufe des Jahres 2018 eine mehrstufige Evaluierung des Antrages und der Stätte vornehmen wird.

Es wird durch die UNESCO weiters mitgeteilt, dass die nunmehr letzte Begehung der kurz 50 Kilometer langen Großglockner Hochalpenstraße im größten Schutzgebiet Zentraleuropas, dem Nationalpark Hohe Tauern, sofort erfolgen soll. Mit der Evaluierung noch im warme Jahreszeit 2018 wird untergeordnet deswegen gerechnet, da von Seiten des Bundeskriminalamt im Vergleich zu der UNESCO darauf hingewiesen wurde, dass die Großglockner Hochalpenstraße witterungsbedingt ab Herbst nicht mehr begehbar ist.

Weiteres Verfahren:

Nachher der Vollständigkeitsprüfung, erfolgt qua erstes eine sogenannte Schreibtisch-Evaluierung durch verschiedene internationale Experten. Im Stecker wird ein weiterer internationaler Kapazität zu einer Vorort-Begehung anreisen. Eine Beteiligung von nationalen (österreichischen) Experten findet im Grunde nicht statt. Punktum den verschiedenen Evaluierungsberichten verfasst ICOMOS International im Frühlingszeit 2019 eine Rat zu Gunsten von die Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees, die hoffentlich aufwärts Immatrikulation lauten wird. Zu jedem Zeitpunkt kann es zu Rückfragen durch dasjenige Evaluierungsgremium an dasjenige Kanzleramt qua Einreicher oder die Großglockner Hochalpenstraßen AG qua Betreiber kommen.

Zitate:

Der zuständige Kulturminister („Welterbe-Ressortchef“) Gernot Blümel:
„Mit der Eintragung der Semmeringbahn in die Welterbeliste wurde 1998 die weltweit erste Bahnlinie zum Weltkulturerbe erklärt. Wir wünschen, dass mit der Großglockner Hochalpenstraße nun ein weiteres wichtiges „Verkehrs-Ehrenmal“ nachdem dem nationalen Denkmalschutz untergeordnet die Betitelung und den Schutzmechanismus der Welterbe-Nähe erlangen wird. Wir freuen uns von dort aufwärts eine gute Zusammenarbeit mit den internationalen Beratungsgremien des Welterbe-Komitees, deren Arbeit untergeordnet von Seiten des Bundeskanzleramts so gut es eben geht unterstützt werden wird.“

„Wir umziehen davon aus, dass wir nicht mehr da formellen Anforderungen so gut es eben geht erfüllt nach sich ziehen, von Seiten des Bundeskanzleramtes und unserer Experten in Französische Republik sind wir fachlich gut gemeinsam nachdenken und freuen uns aufwärts die weiteren Schritte mit ICOMOS International.“, so Johannes Ton…Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG-Menge).

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (Vorsitzender des Aufsichtsrates): „So wie der renommierte Erbauer und Architekturkritiker Prof. Friedrich Achleitner festhält, ist die Großglockner Hochalpenstraße ein technisches und architektonisches Gesamtwerk ganz besonderer Formgebung. meine Wenigkeit bin mir sicher, dass die Bestätigungen von Seiten der Fachwelt, dennoch untergeordnet der gut 65 Mio. Gast, die die Großglockner Hochalpenstraße bislang versiert nach sich ziehen, positiv verläuft.“

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