WhatsApp, Skype und Cobalt: Staat kann künftig Überwachungssoftware einsetzen

Wien (PK) – Fernerhin der zweite Teil des umstrittenen Sicherheitspakets ist durch. ÖVP und FPÖ nach sich ziehen heute im Justizausschuss den Plänen der Regierung zur Überwachung von verschlüsselten Nachrichtensendung im Web durch Spyware (Stichwort Bundestrojaner), zur anlassbezogenen Vorratsdatenspeicherung und zur Lockerung des Briefgeheimnisses mit geringfügigen Entschärfungen zugestimmt. Unter anderem wurde wohnhaft bei der anlassbezogenen Vorratsdatenspeicherung eine nicht verlängerbare Höchstfrist von 12 Monaten eingezogen, zu Händen den Pfand von sogenannten IMSI-Catchern, mit denen die Polizei Handys orten und jemanden bespitzeln kann, braucht es neben einer Positionierung der Staatsanwaltschaft im Unterschied zum Regierungsentwurf nun beiläufig eine gerichtliche Erlaubnis.

Pro die Überwachungssoftware zuständig wird im Innenministerium künftig ausschließlich die zu Händen Lauschangriffe schon berechtigte Sondereinheit Observation (SEO) sein. Zusammenarbeiten soll dasjenige Innenressort derbei mit der Datenschutzbehörde. Da die Staatsanwaltschaft reichlich den Pfand der neuen Ermittlungsmethode entscheiden wird, gilt dasjenige Innenministerium denn „Auftragsverarbeiter“, wie in einer erläuternden Ausschussfeststellung festgehalten wurde.

Die Opposition stellte sich im Justizausschuss geschlossen gegen die neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden. Sie sieht eklatante Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen und warnt insbesondere beim Pfand von staatlicher Überwachungssoftware vor Notzucht. Die Behauptung der Regierung, dass mit der Spyware nur hinaus verschlüsselte Messenger-Nachrichtensendung zugegriffen werden können soll, nicht hingegen hinaus die gesamte Online-Kommunikation, sei laut ExpertInnen technisch nicht möglich und von dort unrichtig. SPÖ, NEOS und verkettete Liste Schwammerl kritisierten zudem, dass es zu keinem öffentlichen Hearing im Justizausschuss gekommen ist. Der schwerste medizinischer Eingriff in die Menschenrechte werde im Parlament im Schnellverfahren und ohne Transparenz durchgepeitscht.

Im Innenausschuss wurde Zahlungsfrist aufschieben zuvor der erste Teil des Sicherheitspakets, dasjenige der Polizei u.a. den Zugriff hinaus zahlreiche Überwachungskameras im öffentlichen Raum erlaubt, hinaus Schiene gebracht (siehe Parlamentskorrespondenz 358/2018). Einem Resolution des Sicherheitspakets im Nationalrat in zwei Wochen steht damit nichts mehr im Wege.

Moser: Keine Massenüberwachung im judiziellen Teil des Sicherheitspakets

Umstrittenster Zähler des sogenannten Strafrechtsänderungsgesetzes ist der Pfand staatlicher Spyware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichtensendung bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Web. Die Regierung rechtfertigt jene neue Ermittlungsmethode mit Lücken in der Strafverfolgung, die durch den technologischen Fortschritt verursacht worden seien. Voraussetzung zu Händen den Pfand der staatlichen Überwachungssoftware ist ein Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts. Die Software kann ergo etwa wohnhaft bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr denn zehn Jahren, wohnhaft bei einem Verdächtigung hinaus terroristische Straftaten oder wohnhaft bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Unversehrtheit mit einer Strafobergrenze von mehr denn fünf Jahren eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine Positionierung der Staatsanwaltschaft, die einer gerichtlichen Erlaubnis bedarf. Die Beschuldigten sollen Verständigungs- und Einsichtsrechte bekommen.

Justizminister Josef Moser versicherte im Rest, dass es im judiziellen Teil des Sicherheitspakets zu keiner Massenüberwachung kommen werde. Die neuen Ermittlungsmethoden würden ausschließlich wohnhaft bei einem konkreten Strafverfahren oder einem konkreten Verdächtigung unter staatsanwaltschaftlicher Positionierung oder richterlicher Erlaubnis eingesetzt. Zudem garantiere dasjenige Gesetzespaket eine engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragen.

Nachdem zwei Begutachtungsverfahren habe man im Streitfrage zur ersten Regierungsvorlage unter Rot-Schwarz verschmelzen größtmöglichen Rechtsschutz wohnhaft bei den Ermittlungsmethoden eingebettet. Mit dem Sicherheitspaket versuche man die Methoden der Strafverfolgung ohne Rest durch zwei teilbar im Hinblick hinaus terroristische Verbrechen technisch hinaus die Höhe der Zeit zu können. Pro Moser wird mit den neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit jedenfalls Zeche getragen. Dem Schutzmechanismus und den Rechten des Einzelnen sei besondere Geschenk zugekommen.

Laut Justizminister sind die Zulässigkeitserfordernisse zu Händen den Pfand von staatlicher Überwachungssoftware im internationalen Vergleich hoch angesetzt. In Europa würden schon 12 Länder mit dieser Ermittlungsmethode funktionieren, in Deutschland sei darüber hinaus eine komplette Online-Überwachung möglich. Die IMSI-Catcher würden zudem nur hinaus geografische Standortdaten abzielen, von einer inhaltlichen Überwachung könne keine Vortrag sein.

Dass die Überwachungssoftware in Österreich hinaus verschlüsselte Nachrichtensendung in Messenger-Diensten eingeschränkt wird, bezweifelt die Opposition. „Die Überwachungssoftware ist technisch nur mit einem vollen Eingriff in die gesamte Online-Kommunikation möglich“, meinte Peter Wittmann (SPÖ), der dasjenige Sicherheitspaket denn „eines der schlechtesten Gesetze der letzten 20 Jahre“ bezeichnete. Fernerhin Alfred Noll zufolge lässt sich ein Überwachungseinsatz nicht darauf einschränken, dass nur Nachrichtensendung ausgelesen werden. „Es werden immer lokal gespeicherte Daten in ihrer Gesamtheit durchsucht“, so der Abgeordnete.

Wittmann warnte zudem vor Missbrauchspotential insbesondere im Cluster der Datenkreation. Die Strafandrohung müsse wohnhaft bei Autoritätsmissbrauch drastisch erhoben werden, des Weiteren brauche es eine Rechtsschutzbehörde, die bestenfalls beim Parlament angesiedelt ist. Der Rechtsschutzbeauftragte ist zu Händen ihn ein „zahnloses Mittel“.

Dies Prämisse der Terrorismusbekämpfung ist zu Händen Wittmann zudem nur vorgeschoben. Annäherungsweise jedweder terroristischen Terrorist in Grande Nation oder London seien behördlich schon publiziert gewesen. Man brauche nicht noch mehr Fakten, sondern eine gut ausgestattete sowie ausgebildete Polizei und bessere Analysemethoden zur Bewertung der schon vorhandenen Fakten, meinte ebenfalls Petra Bayr (SPÖ).

Ein weiterer Zähler, den die Opposition denn höchst problematisch erachtet, ist der Zukauf der notwendigen Überwachungssoftware wohnhaft bei privaten Firmen. Die Software könne nur am Schwarzmarkt bzw. in einer Grauzone beschaffen werden, der Staat bewege sich in einem semi-kriminellen Cluster, kritisierten Nikolaus Scherak (NEOS) und Noll.

„Diese Firmen verkaufen derartige Software auch an Regime wie Nordkorea oder Saudi-Arabien“ meinte zudem Wittmann, es gebe keinen Straftatbestand dazu, wenn Private die Software beiläufig an Terroristen verkaufen.

Außerdem würde man verschmelzen Markt zu Händen Datenlücken schaffen, in denen sich ebenso Terroristen einkaufen können. „Der Staat entscheidet sich bewusst dafür, Sicherheitslücken offen zu lassen“, so Scherak weiter. Seiner Meinung nachher werden die zu Händen die Software budgetierten 5 solange bis 7 Mio. € zudem nicht ausreichen.

Dass die Überwachungssoftware nur am Schwarzmarkt sorgsam werden kann, verneinte der Justizminister. Es handle sich derbei um eine offizielle Software, wofür es schon verschmelzen globalen Markt gebe.

Staatliche Überwachungssoftware ab 2020 – befristet hinaus 5 Jahre

Die Überwachung verschlüsselter Nachrichtensendung soll hinaus den Übertragungsvorgang abgestellt werden, womit sich die neue Ermittlungsmaßnahme von einer Online-Hausdurchsuchung bestimmen soll. Pro die Überwachung ist die Installation eines Programms in dem zu überwachenden Computer erforderlich, dasjenige ausschließlich von einer natürlichen Person gesendete, übermittelte oder empfangene Nachrichtensendung entweder vor der Verschlüsselung oder nachher Entschlüsselung an die Strafverfolgungsbehörden leitet. Da der Pfand der Überwachungssoftware nachher dem derzeitigen Stand der Technologie sehr ressourcenintensiv ist, soll sie erst ab 1. vierter Monat des Jahres 2020 eingesetzt werden können, um dem Innenministerium davor Zeit zur Beschaffung der entsprechenden Software zu schenken. Die Möglichkeit zu Händen den Staat, verschlüsselte Nachrichtensendung im Web aus Ermittlungsgründen zu beaufsichtigen, wird vorerst hinaus fünf Jahre befristet. Dann soll die Ermittlungsmethode evaluiert werden.

„Quick-Freeze-Modell“ Moser zufolge keine Vorratsdatenspeicherung

In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Zusammen mit Vorliegen eines Anfangsverdachts bestimmter Straftaten sollen demnach Telekommunikationsanbieter aufgrund staatsanwaltschaftlicher Positionierung verpflichtet werden können, nachher Handlung der etwa zu Händen Verrechnungszwecke zulässigen Speicherung Telefon- und Internetverbindungsdaten solange bis zu zwölf Monate weiter zu speichern. Wenn sich der Anfangsverdacht verdichtet, kann die Staatsanwaltschaft hinaus die Fakten zupacken, andernfalls ist hingegen die Positionierung außer Macht zu setzen und der Verdächtige zu informieren.

Beim „Quick-Freeze-Modell“ handelt es sich Moser zufolge um keine Vorratsdatenspeicherung. Es gehe nicht um die Übertragung von Fakten, sondern um Anlassdatenspeicherung, ergo drum, dass Fakten nicht gelöscht werden, die schon vorhanden sind.

Pro Alfred Noll (verkettete Liste Schwammerl) und Nikolaus Scherak (NEOS) handelt es sich derbei um eine Umgehungsstraße des Verbots der Vorratsdatenspeicherung. Dies „Quick-Freeze-Modell“ widerspricht aus Sicht der Abgeordneten der Rechtsprechung des EuGH.

Lockerung des Briefgeheimnisses

Gelockert wird außerdem dasjenige Briefgeheimnis. Damit wird es Behörden erleichtert, Korrespondenz und Pakete zu sichern, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft Ergehen muss. Die Regierung erhofft sich in Folge dessen eine effektivere Bekämpfung des Versandes von vorwiegend im Darknet angebotenen verbotenen Inhalten wie etwa Suchtgift. Voraussetzung bleibt eine Positionierung der Staatsanwaltschaft einschließlich gerichtlicher Erlaubnis.

Die optische und akustische Überwachung von Personen soll zudem hinaus die Beobachtung terroristischer Straftaten sowie Terrorismusfinanzierung und Erziehung zu terroristischen Zwecken ausgeweitet werden.

Abgeordnete der ÖVP und FPÖ stillstehen hinter den neuen Ermittlungsmethoden

Pro die Abgeordneten der ÖVP und FPÖ sind die neuen Ermittlungsmethoden verhältnismäßig und zeitgemäß. Dies Sicherheitspaket komme nicht überfallsartig, außerdem seien sämtliche Anregungen aus den Begutachtungsverfahren eingebettet worden, betonten u.a. Michaela Steinacker, Friedrich Ofenauer, Klaus Fürlinger (jedweder ÖVP) sowie Harald Stefan (FPÖ).

In Zeiten der Technologisierung gehe es um eine Waffengleichheit zwischen Terroristen und der Polizei, argumentierte Ofenauer. „Cyberkriminalität kann man nicht mit voll besetzten Wacheposten bekämpfen“, legte Fürlinger nachher. Man dürfe den aktuellen Herausforderungen nicht mit Ermittlungsmethoden aus dem letzten Jahrhundert begegnen könne, meinte ebenfalls Karl Mahrer (ÖVP).

Es handle sich wohnhaft bei keiner der Methoden um Massenüberwachung, sondern um individuelle Maßnahmen aufgrund eines konkreten Verdachts, argumentierte Harald Stefan (FPÖ). Im Zusammenhang mit dem Pfand staatlicher Überwachungssoftware meinte er, dass es im internationalen Vergleich kein Nation gebe, dasjenige den Deliktbereich so innig fasse. Es sei zwar richtig, dass es jetzt noch keine Überwachungsprogramme gebe, um ausschließlich Nachrichtensendung auszuspielen, während der zweijährigen Vorlaufzeit werde eine solche Software schon gebaut.

Fernerhin Philipp Schrangl (FPÖ) bezeichnete dasjenige Sicherheitspaket etwa in Bezug auf der Zuwächse in der Cyberkriminalität denn „vorausschauende Politik“. Es gehe nicht an, dass Schwerkriminelle im 21. Jahrhundert angekommen seien, die Polizei und Strafverfolgungsbehörden hingegen hinten nachher hinken zu tun sein. (Fortsetzung Justizausschuss) keg

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