Wien (PK) – Der erste Teil des von der Regierung vorgelegten Sicherheitspakets ist hinaus Schiene. Ungeachtet zahlreicher kritischer Stellungnahmen stimmte der Innenausschuss des Nationalrats heute mehrheitlich zum Besten von die vorgeschlagene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und begleitende Änderungen in der StVO und im TKG. Damit wird der Polizei Zugriff hinaus zusammenführen Hauptteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum ermöglicht. Ebenso Aufzeichnungen von „Section-Control“-Anlagen und modernen Kennzeichenüberwachungssystemen können ausgewertet werden. Ein Basta steht hingegen anonymen Wertkartenhandys vorweg. Wer sich aus grobem Leichtsinn in Gefahr begibt und damit zusammenführen Polizeieinsatz auslöst, kann künftig zur Kasse gebeten werden.
Der Entschluss im Reste fiel mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ. Man müsse den Sicherheitsbehörden aktuelle technische Möglichkeiten in die Hand spendieren, stellte sich etwa FPÖ-Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz lukulent hinter dies Recht. Änderungen am Layout wurden vorerst nicht vorgenommen, laut FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert könnte im Kontrast dazu noch die eine oder andere punktuelle Stimulation des Datenschutzrats aufgegriffen werden. Den von SPÖ, NEOS und der verkettete Liste Schwammerl wiederholt verwendeten Terminus technicus des „Überwachungspakets“, ließen die Koalitionsparteien nicht gelten, der Vorwurf gehe, so ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon, ins Leere.
Zusammenführen unverhältnismäßigen Ineinandergreifen in Grund- und Freiheitsrechte kann zweitrangig Minister für Inneres Herbert Kickl nicht wiedererkennen. Dies richtige Pegel zwischen Sicherheit hinaus der zusammenführen Seite sowie Grund- und Freiheitsrechte hinaus der anderen Seite zu finden, sei keine einfache Zeremonie, meinte er im Reste, man habe es im Kontrast dazu geschafft, zweierlei Interessen auszutarieren. Eine permanente Überwachung, wie die Opposition suggeriere, werde es nicht spendieren. Dies Sicherheitspaket enthalte Maßnahmen, „die international state of the art sind“.
Eine komplementär zur Regierungsvorlage – ebenfalls mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit – gefasste Entschließung betrifft die Nutzung von „Section Control“-Fakten durch die Sicherheitsbehörden. Minister für Inneres Herbert Kickl und Verkehrsminister Norbert Hofer werden ersucht, verbinden mit der ASFINAG zu prüfen, an welchen neuralgischen Punkten, etwa in Grenznähe, derartige Anlagen sinnvoll wären. Zudem sollen technische Lösungen zum Besten von Zugriffe durch die Polizei erarbeitet werden. Insbesondere wohnhaft bei organisierter Kriminalitätsrate, etwa wohnhaft bei Kfz-Diebstählen, sei die Verwendung von Geräten der ASFINAG im Sinne einer effizienten Ermittlungsarbeit geboten, heißt es dazu in den Erläuterungen.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurde zweitrangig ein Vorlage der verkettete Liste Schwammerl (116/A(E)). Alma Zadic und ihre FraktionskollegInnen forderten durchaus vergeblich, von der Verabschiedung des Sicherheitspakets sowie von allen weiteren geplanten Überwachungsmaßnahmen, die hinaus Wert der individuellen Ungebundenheit möglich sein, Entfernung zu nehmen und stattdessen grundrechtskonforme Alternativen zu prüfen. Der Vorlage wurde lediglich von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Unterzahl.
Zusammenführen Disput zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien gab es jenseits dies ursprünglich geplante Hearing im Innenausschuss. Während ÖVP und FPÖ bedauerten, dass dieses wegen der Blockade der Oppositionsparteien nicht zustande kam, beklagten Ausschussvorsitzende Angela Lueger (SPÖ) und NEOS-Delegierter Nikolaus Scherak, dass die Koalition dies Hearing hinter vorgehaltener Hand aufführen wollte. Ein Hearing sei nicht nur dazu da, um Expertenmeinungen zu lauschen, sondern zweitrangig, um Transparenz zum Besten von die Öffentlichkeit herzustellen, sagte Scherak.
Vor der Billigung der Gesetzesnovelle hatte der Innenausschuss eine Ausschussbegutachtung durchgeführt, womit insgesamt 36 Stellungnahmen eingelangt sind. Schon zuvor war eine erste Version des Sicherheitspakets – noch unter der alten Regierung – in Sachverständigengutachten geschickt worden. Dazu hatte es mehr wie 9.000 Kommentare gegeben.
Zugeleitet wurde dies Sicherheitspaket dem Parlament in zwei Teilen:
Mehr als den zweiten Teil hat der Justizausschuss heute Nachmittag gemeinsam nachdenken. Damit geht es um neue Befugnisse der Polizei zur Überwachung internetbasierter Kommunikation (Stichwort „Bundestrojaner“), eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick Freeze“-Modells und die Lockerung des Briefgeheimnisses.
Mehr Möglichkeiten zur Videoüberwachung
Konkret werden mit der vorliegenden Gesetzesnovelle öffentliche und bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Regierung hinaus Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu zuteil werden lassen. Dies gilt etwa zum Besten von Verkehrsbetriebe und Betreiber von Bahnhöfen und Flughäfen, im Kontrast dazu etwa zweitrangig zum Besten von die ASFINAG. Außerdem kann eine Verwahrung dieser Videoaufzeichnungen zum Besten von zusammenführen Zeitraum von solange bis zu vier Wochen angeordnet werden, um im Bedarfsfall Zugriff hinaus die vorhandenen Fakten zu nach sich ziehen. Synchron wird der Regierung die Verwendung von ohne Zwang zur Verfügung gestelltem Videomaterial erleichtert.
Selbst einsetzen will die Polizei künftig moderne Kennzeichenerkennungssysteme. In Übereinstimmung mit den finanziellen Erläuterungen zum Layout sollen 10 stationäre und 20 mobile Anlagen angeschafft werden. Solche Systeme werden es der Regierung erlauben, nicht nur Stigma verhüllt zu ermitteln, sondern unterdies zweitrangig Informationen jenseits den Fahrzeuglenker sowie die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugtype und die Fahrzeugfarbe zu verarbeiten. Ein Abgleich mit Fahndungsevidenzen soll durchaus nur durch des Kennzeichens zulässig sein. Die Fakten sind, dass sie nicht zum Besten von konkrete Ermittlungen gesucht werden, spätestens nachher zwei Wochen zu löschen. Dies gilt zweitrangig zum Besten von Fakten aus abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen – so genannten „Section Control“ -, die den Sicherheitsbehörden künftig gleichfalls übermittelt werden sollen.
Basta zum Besten von anonyme Wertkartenhandys
Vor dem Basta stillstehen anonyme Wertkartenhandys. Ab Jänner 2019 sollen sich KundInnen wohnhaft bei jedem Kauf einer SIM-Menü identifizieren, womit unter anderem Name und Anschrift zu registrieren sind. Wohnhaft bei einem Verstoß gegen solche Karma drohen den Anbietern saftige Verwaltungstrafen solange bis zu 37.000 €.
Projekt „Gemeinsam.Sicher“
Zusammenführen Gebühr nicht nur zu mehr Sicherheit sondern zweitrangig zur Stützung des subjektiven Sicherheitsgefühls soll die gesetzliche Implementierung des Projekts „Gemeinsam.Sicher“ leisten. Die Polizei erhält demnach die ausdrückliche Ermächtigung, künftig hinaus regionaler Lage Sicherheitsforen unter Einbindung der Nation bzw. privater Initiativen einzurichten. Sie sollen unter anderem zur Gefahrenprävention hinzufügen und dies Wahrnehmung zum Besten von Sicherheitsrisiken fördern.
Kostenersatzpflicht zum Besten von durch Leichtsinn ausgelöste Polizeieinsätze
Schließlich wird zweitrangig eine Kostenersatzpflicht zum Besten von mutwillig ausgelöste Polizeieinsätze eingeführt. Wer vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich grob fahrlässig in Gefahr begibt, muss künftig damit rechnen, die Einsatzkosten in Form eines Pauschalbetrags aufgebrummt zu bekommen. Dies kommt etwa wohnhaft bei übermäßigem Leichtsinn oder übergroßer Risikobereitschaft wohnhaft bei Sportausübung zum Tragen. Jährlich werden rund 250 solange bis 300 Personen von den Hubschraubern des Innenministeriums unversehrt geborgen, in rund 150 Fällen werde künftig die Möglichkeit gegeben, die Wert dazu zu verrechnen, heißt es dazu in den finanziellen Erläuterungen zum Layout. Dies soll jährliche Einnahmen in der Höhe von rund einer halben Million Euro einbringen. Präzisiert werden zweitrangig die Bestimmungen jenseits die Kostenersatzpflicht wohnhaft bei Fehlalarmen technischer Alarmeinrichtungen.
Stufenweises Inkrafttreten
In Macht treten soll die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz prinzipiell mit Vorgang des Tages der Kundmachung. Die neuen Bestimmungen zur Herausgabepflicht von Videoaufzeichnungen werden durchaus erst ab März 2019 gelten. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von solange bis zu 500 €, im Wiederholungsfall werden solange bis zu 2.300 € fällig. Ebenso zum Besten von andere Verwaltungsübertretungen wie die Missachtung von Betretungsverboten gilt künftig die höhere Strafdrohung im Wiederholungsfall.
Die Wert zum Besten von dies Sicherheitspaket werden zum Besten von die nächsten fünf Jahre in Summe hinaus rund 20 Mio. € geschätzt. Neben dem Ankauf moderner Kennzeichenerkennungssysteme verprügeln u.a. zweitrangig erforderliche Personalressourcen, die Besorgung von Videoauswertungs- und Verarbeitungssystemen und notwendige Speicherplatzkapazitäten zu Buche.
Kickl: Es wird keine permanente Überwachung der Nation spendieren
Ein umfassendes Schlussvortrag zum Besten von die Verabschiedung des Sicherheitspakets hielt Minister für Inneres Herbert Kickl. Die Herausforderungen zum Besten von die Sicherheitsbehörden hätten sich in den letzten Jahren geändert, die Kriminalitätsrate sei eine ganz andere geworden, sagte er. Dies belege zweitrangig die aktuelle Kriminalstatistik 2017. Während klassische Delikte wie Wohnraumeinbrüche, Kfz-Diebstähle und Gewalttaten rückläufig seien, gebe es hohe Zuwachsraten wohnhaft bei World Wide Web- und Wirtschaftskriminalität. Dazu komme die nachher wie vor hohe Terrorgefahr. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, brauche die Polizei die entsprechenden Möglichkeiten. Es dürfe zum Besten von Terroristen und Kriminelle keine geschützten Bereiche spendieren.
Dies Sicherheitspaket enthalte außerdem Maßnahmen, die international „state of the art“ seien, betonte Kickl. So erwartet er sich etwa durch die verpflichtende Registrierung von Prepaid-Handywertkarten nicht nur Erleichterungen wohnhaft bei Ermittlungen, sondern zweitrangig eine präventive Wirkung. Ebenso in Ländern wie Deutschland, Spanien oder Italien sei eine Registrierung verpflichtend. Moderne Kennzeichenerkennungssysteme wären zum Besten von die Anhaltung gestohlener Fahrzeuge wichtig.
Die Bezeichnung „Überwachungspaket“ zum Besten von dies Sicherheitspaket wies Kickl strikt zurück. Es werde keine permanente Überwachung der Nation spendieren, versicherte er. Vielmehr gehe es um anlassbezogene Zugriffe hinaus vorhandene Videoaufzeichnungen im Einzelfall. Ausreichenden Rechtsschutz sieht er durch den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums gewährleistet.
Zur neuen Kostenersatzpflicht merkte Kickl an, es gehe nicht drum, die Menschen davon abzuhalten, sich um Hilfe an die Polizei zu wenden. Es gebe im Kontrast dazu immer wieder Fälle, in denen die Polizei „aus Jux und Tollerei alarmiert wird“. Zudem sei zweitrangig im privaten Zone ein Kostenersatz wohnhaft bei Hubschraubereinsätzen gängig. Ziel der Sicherheitsforen sei es nicht, polizeiliche Kernkompetenzen auszulagern, sondern die Nation und die Interessengruppe in die Polizeiarbeit einzubinden, hielt er im Vergleich zu NEOS-Abgeordnetem Scherak steif.
Opposition befürchtet Big-Brother-Staat
Die Abgeordneten der Oppositionsparteien ließen sich von den Ausführungen Kickls durchaus nicht überzeugen. Es handle sich natürlich um ein Überwachungspaket, sagte etwa NEOS-Delegierter Scherak. Ebenso wenn es noch nicht so weit sein möge, „über kurz oder lang kommen wir bei George Orwell an“.
Scherak kritisiert vor allem, dass es zum Besten von Zugriffe hinaus Videoaufzeichnungen keiner richterlichen Erlaubnis bedarf. Zudem sieht er nicht ein, warum 5,1 Mio. Nutzer von Prepaid-Karten eingeschränkt würden, nur weil solche Karten zweitrangig von ein paar Kriminellen genutzt werden. Noch dazu, wo die Nützlichkeit von Registrierungen zur Diskussion stehend sei. Großbritannien, Tschechien und Rumänien würden etwa gewahr davon Entfernung nehmen. Dies Päckchen ist nachher Meinung von Scherak außerdem ein „Unsicherheitspaket“, weil der Staat zur Nutzung des „Bundestrojaners“ Sicherheitslücken ungeschützt lassen müsse. Er erwartet sich noch dazu enorme Wert zum Besten von den Ankauf notwendiger Software.
In eine ähnliche Rille wie Scherak schlugen die SPÖ-Abgeordneten Rudolf Plessl, Irene Hochstetter-Lackner und Reinhold Einwallner. Anstatt ein Überwachungspaket zu schnüren, sollte dies Innenministerium daran funktionieren, dies Vertrauen in die Polizei zu stärken, sagte etwa Hochstetter-Lackner. Die Vorkommnisse beim BVT seien nicht ohne Rest durch zwei teilbar dazu begeistert, dies Vertrauen in den Staat zu stärken, ergänzte Plessl. Er wies noch dazu hinaus die vielen negativen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hin, in denen dem Sicherheitspaket zum Teil ein verheerendes Zeugnis ausgestellt worden sei.
Im Besonderen vermisst Plessl zusammenführen ausreichenden Rechtsschutz. Dies sei zweitrangig der Grund gewesen, warum die SPÖ dem Päckchen in der vergangenen Legislaturperiode nicht zugestimmt habe, erklärte er. Im Übrigen sei es zum Besten von die Polizei mit richterlicher Genehmigung schon jetzt möglich, hinaus Videoaufzeichnungen zuzugreifen.
Welches die Registrierung von Prepaid-Karten betrifft, wies Plessl hinaus die Möglichkeit hin, Wertkartenhandys am Trödelmarkt zu verkaufen. Ohne eine europäische Problembeseitigung ist ein solcher Schritttempo nachher Meinung von Einwallner außerdem zwecklos, schließlich sei es zum Besten von Kriminelle ein Leichtes, sich Wertkarten-Handys in Tschechien zu heran schaffen. Fragwürdig ist zum Besten von ihn und Hochstetter-Lackner außerdem, dass Mauteinnahmen der ASFINAG dazu verwendet werden sollen, Videoüberwachungen zum Besten von Polizeizwecke zur Verfügung zu stellen.
Dies Sicherheitspaket enthaltet zahlreiche Maßnahmen, die tief in die Ungebundenheit einfacher BürgerInnen in Eingriff bringen, kritisierte Alma Zadic von der verkettete Liste Schwammerl. Sicherheit sei zweitrangig der verkettete Liste Schwammerl wichtig, versicherte sie, die Polizei müsse die Möglichkeit nach sich ziehen, terroristische und kriminelle Organisationen aufzuspüren. Die Frage sei durchaus, „in welcher Gesellschaft wollen wir leben“. Es brauche eine offene und freie Interessengruppe, solche Ungebundenheit gelte es zu schützen. Zadic plädierte in diesem Sinn unter anderem zum Besten von eine umfassende Evaluierung bestehender und künftiger Überwachungsmaßnahmen.
ÖVP und FPÖ halten Sicherheitspaket zum Besten von unumgänglich
Nachher Meinung von ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon geht der Vorwurf des öffentlichen Überwachungsstaates ins Leere. Es sei eine sinnvolle Maßregel, wenn Verkehrsbilder oder Videoaufnahmen hinaus öffentlichen Plätzen in Fahndungssituationen von der Polizei genutzt werden können, bekräftigte er. Zudem sehen Amon und sein Fraktionskollege Karl Mahrer nicht ein, warum die Opposition den Behörden die Nutzung von Sicherheitslücken versagen will, während Kriminelle Zugang zu diesen Lücken hätten. Dies Sicherheitspaket schütze Grund- und Freiheitsrechte, betonte Mahrer und bekräftigte, „der Rechtsschutz wird ganz hoch gehalten“. Ebenso ÖVP-Delegierter Johann Singer verwies darauf, dass dem Faktor der Rechtsstaatlichkeit Zeche getragen werde.
Der SPÖ hielten Mahrer und die FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz, Werner Herbert und Hans-Jörg Jenewein vor, offenbar weniger Vertrauen in die Polizei zu nach sich ziehen wie die Nation. Es sei erschütternd, mit welchem Misstrauen man dem Rechtsstaat und der Polizei begegne, stellte Herbert steif. Zum Besten von Rosenkranz ist es fragwürdig, warum Kriminelle Sicherheitslücken nützen können, der Staat dies im Kontrast dazu nicht tun die Erlaubnis haben solle.
Generell hielt Rosenkranz steif, man müsse den Sicherheitsbehörden aktuelle technische Möglichkeiten in die Hand spendieren. Es gehe nicht drum, die Nation unter Generalverdacht zu stellen, sondern Kriminalitätsrate präzise zu bekämpfen. Ebenso mit Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr würden AutofahrerInnen nicht dem Generalverdacht des Rasens ausgesetzt. Rosenkranz glaubt, dass die Opposition „eine Doppelmühle“ öffnen will: Man wolle dem Minister für Inneres die notwendigen Instrumente zur Verbrechensbekämpfung verweigern, und ihn dann, wenn irgendetwas passiere, zum Rücktritt vorladen. Jenewein richtete an die Opposition die Frage, warum man der Polizei den Zugang zu Fakten verwehren wolle, die ohnehin vorliegen.
ÖVP-Delegierter Efgani Dönmez appellierte an die Opposition, in Sachen Prepaid-Karten die Religionsgemeinschaft im Weiler zu lassen. Schließlich seien Registrierungen schon jetzt gang und gäbe. Zudem wies er darauf hin, dass Prepaid-Karten vor allem von der organisierten Kriminalitätsrate, etwa im Zone des Menschenhandels, verwendet werden.
Zur Frage des Rechtsschutzes nahm Sektionschef Mathias Vogl vom Innenministerium Stellung. Er wies darauf hin, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gebe, dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums genügend Personal zur Verfügung zu stellen, welches in der Vergangenheit immer zweitrangig sehr trocken genommen wurde. Zudem sei die Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten zurückgezogen durch seinen besonderen Bestellmodus sichergestellt. Die Verankerung eines richterlichen Rechtsschutzes im Sicherheitspolizeigesetz hält Vogl auf Grund der Tatsache der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Justiz und Verwaltung zum Besten von problematisch. Zum Besten von Betroffene gebe es im Kontrast dazu ohnehin nachträgliche Beschwerdemöglichkeiten wohnhaft bei den Landesverwaltungsgerichten. (Schluss) gs
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