Wien (OTS) – „Unter Juristen war man sich zunächst uneins darüber, wo man VW der bevorzugte Lösungsweg im Zug des Abgasskandals trauern kann bzw. soll: in Österreich oder im deutschen Braunschweig? Wir freuen uns, dass nun dies Oberlandesgericht Wien in einem unbekämpfbaren Urteil nochmals festgehalten hat, dass VW-Geschädigte in Österreich gegen den Konzern Trauern resultieren können. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung und Strategie in der Sammelklagen-Kampagne ,[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)‘ glänzend bestätigt“, sagen COBIN claims-Obmann Mag. Oliver Jaindl und Head of Litigation Group VW, Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner.
Der Wallner kürzlich zugestellte Urteil des OLG Wien vom 19.03.2018 (2R15/18t) war in einem Verfahren ergangen, dies Wallner schon länger gegen verknüpfen VW-Händler und VW qua Zweitbeklagte geführt hat. VW hatte verknüpfen Rekurs (ein Rechtsmittel, Anm.) erhoben und die Zuständigkeit des Gerichts bestritten: Nachher Meinung des Konzerns die Erlaubnis haben VW-Kunden keine deliktischen Schadenersatzansprüche gegen VW in Österreich erheben, weil der Schaden durch die Manipulationssoftware sinngemäß schon in Deutschland eingetreten sei und von dort fernerhin dort, am Ort der Schädigung, geklagt werden müsse. Dasjenige OLG verwarf diesen Einwand schon, da nachdem mittlerweile ständiger Rechtsprechung die Schädigung des VW-Kunden erst mit dem Kauf/der Einlieferung des Wagens in Österreich eintrat. Die zentrale Behauptung der Spiel: „Im vorliegenden Kern hat sich die behauptete Schädigungshandlung der Zweitbeklagten (nämlich einerseits deren Sabotierung der Abgaswerte und wiederum die behauptete Irreführung des Klägers droben diesen Ungemach) für jedes den Kläger erstmals in Österreich ausgewirkt, weil er dies Fahrzeug von der Erstbeklagten in Wien gekauft und geben erhalten hat. Mangels Abschlusses eines Kaufvertrags und mangels Einlieferung des Fahrzeugs in Deutschland konnte dem Kläger zuvor kein Schaden entstanden sein.“
Jaindl: „Mit dieser und vorwärts gegangenen Entscheidungen ist wieder einmal lukulent, dass die Schäden aus dem Abgasskandal gegen VW in Österreich eingeklagt werden können. Damit steht verkrampft, dass man nicht extrinsisch Österreichs trauern muss und mit erprobter Methodik vor der heimischen Justiz Prozesse resultieren kann, die sozusagen weit weg von Wolfsburg ihren Sine tempore hat und Entscheidungen lukulent und vorurteilsfrei fällen kann. meine Wenigkeit freue mich, dass wir mit Dr. Wallner und Mag. Breiteneder jene Anwälte für jedes ,[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)‘ Vorteil verschaffen konnten, die früher schon zahlreiche Sammelverfahren in Österreich mit Tausenden Betroffenen geführt nach sich ziehen und die Spezialisten gen diesem Gebiet hierzulande sind.“
Wallner: „Der Urteil kommt zwar für jedes uns nicht mehr stupend, weil es schon manche Vorläufer in anderen Verfahren gab. Er setzt sich handkehrum nochmals sehr in allen Einzelheiten mit dem Meinungsstand kaputt. Es wäre fernerhin nicht einzusehen, wenn Kunden von Massenprodukten in Zeiten grenzüberschreitender Leistungsbeziehungen stets gezwungen wären, den Schädiger am Ort seines Sitzes – hier: in Braunschweig – zu belangen; noch dazu, wenn es genau hierfür längst Europäische Einigung gibt, die dem Kunden ohne Rest durch zwei teilbar die Rechtsdurchsetzung in seinem Heimatland zuteilen wollen. Danach wird gegen VW in Österreich verhandelt!“
Hoch „[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)“
Unter „[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)“ hat die nicht gewinnorientierte Plattform COBIN claims eine Sammelklagen-Kampagne für jedes Eigentümer von vom VW-Abgasskandal betroffenen Autos mit EA189-Treibende Kraft ins Leben gerufen. Eine erste Pilot-Sammelklage wurde schon zwischen Gerichtshof eingebracht, andere werden hören. Taktgesteuert werden Ansprüche aller Teilnehmer via Privatbeteiligtenanschluss vor Verjährung geschützt. Die Struktur wurde hierfür geschaffen, Ansprüche ALLER 388.000 betroffenen Fahrzeuge in Österreich vor Verjährung zu schützen, solange wie deren Eigentümer rechtzeitig an [dieselklage.at] (dieselklage.at) teilnehmen! Die Teilnahme ist kostenlos, weil mit dem britischen Prozessfinanzierer Calunius ein Partner an Bord geholt wurde, der jeder Preis sowohl des Privatbeteiligtenanschlusses qua fernerhin der gerichtlichen Betreibung der Ansprüche vorfinanziert und dies Risiko des Prozessverlusts trägt. Hierfür gebührt ihm im Erfolgsfall (und nur dann!) eine Quote von 35 % vom erstrittenen Summe sowie der Substitut seiner ausgelegten Preis. Die Teilnahme hat von dort für jedes jeder Betroffenen – egal ob Private oder Unternehmen – fernerhin keine Kostenrisiken zur Folge, weil wir ein einfaches Vehikel schaffen wollten, dies niemanden von der Teilnahme ausschließt. Ziel ist nicht die Rückgabe des Fahrzeugs, sondern die Auszahlung eines Geldbetrages qua Pauschal-Schadensersatz. Die Teilnahme an der Kampagne ist seither kurzem möglich.