EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG / Einziehung zur Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Pro den Inhalt ist der Emittent zuständig.

03.04.2018

Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT00000VIE62
EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden mit diesen Worten unsrige Aktionärinnen und Aktionäre zur 30. ordentlichen Hauptver­sammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 02. Mai 2018, um 15:00 Uhr, in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 3, Towerstraße, (Objekt 682) –
Eingang neben NH Hotel – ein.
I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Report, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags zu Gunsten von die Gewinnverwendung und des vom Hinaus­sichtsrat erstatteten Berichts zu Gunsten von dasjenige Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung oberhalb die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung oberhalb die Exkulpation der Mitglieder des Vorstands zu Gunsten von dasjenige Ge­schäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung oberhalb die Exkulpation der Mitglieder des Aufsichtsrats zu Gunsten von dasjenige Geschäftsjahr 2017
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers zu Gunsten von dasjenige Geschäftsjahr 2018

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. vierter Monat des Jahres 2018 hinauf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesell­schaft unter www.viennaairport.com zugänglich:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Corporate-Governance-Report,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Vorschlag zu Gunsten von die Gewinnverwendung,
  • Report des Aufsichtsrats,
    jeweils zu Gunsten von dasjenige Geschäftsjahr 2017;
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 solange bis 5,
  • Formular zu Gunsten von die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formular zu Gunsten von die Erteilung einer Vollmacht an verknüpfen Vertreter der IVA,
  • Formular zu Gunsten von den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einziehung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Geltendmachung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu zeugen sind, richtet sich nachher dem Anteilsbesitz am Finale des 22. vierter Monat des Jahres 2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur dem Recht entsprechend, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaftssystem nachweist.
Pro den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung in Übereinstimmung mit § 10a AktG, die der Gesellschaftssystem spä­testens am 26. vierter Monat des Jahres 2018 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich hinauf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) zu Gunsten von die Übertragung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 12 Abs 2 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 – 88
Per E-Mail-Dienst: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen denn Portable Document Format)
(ii) zu Gunsten von die Übertragung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Postdienststelle oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Messe und Übertragung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen hinauf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Geltung zu Gunsten von die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung in Übereinstimmung mit § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sine tempore in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Datensammlung zu enthalten:

  • Datensammlung oberhalb den Trassant: Firma und Anschrift oder eines im Verkehrswesen zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
  • Datensammlung oberhalb den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, unter natürlichen Personen zusätzlich dasjenige Geburtsdatum, unter juristischen Personen ggf. Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
  • Datensammlung oberhalb die Aktien: Reihe der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62,
  • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt hinauf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung denn Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich hinauf dasjenige Finale des Nachweisstichtages 22. vierter Monat des Jahres 2018 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bezie­hen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Kennung unter der Registrierung verknüpfen gültigen amtlichen Perso zur Hand zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung dem Recht entsprechend ist und dies der Gesellschaftssystem in Übereinstimmung mit den Festlegungen in dieser Einziehung Zähler III nachgewiesen hat, hat dasjenige Recht verknüpfen Vertreter zu reservieren, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wodurch nebensächlich mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor denn nebensächlich während der Hauptversammlung möglich.
Pro die Übertragung von Vollmachten offenstehen wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Postdienststelle oder Boten
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax:
+43 (0)1 8900 500 – 88
Per E-Mail-Dienst
anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
(Vollmachten im Format Portable Document Format)

Die Vollmachten zu tun sein spätestens solange bis 30. vierter Monat des Jahres 2018, 16:00 Uhr, unter einer der zuvor genannten Adressen eingehen, vorausgesetzt sie nicht am Tag der Hauptversammlung unter der Registrierungsstelle zu Gunsten von die Hauptversammlung rüberschieben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular zu Gunsten von den Widerruf der Vollmacht sind hinauf der Internetseite der Gesellschaftssystem unter www.viennaairport.com einsehbar. Wir bitten im Motivation einer reibungslosen Auflösung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, loyal sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, hinauf dem zu Gunsten von dessen Übertragung an die Gesellschaftssystem vorgesehenen Weg, die Erläuterung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können nebensächlich nachher Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung Personal… wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt denn Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften oberhalb die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß zu Gunsten von den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Qua besonderer Tafelgeschirr steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband zu Gunsten von Geldgeber, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, denn unabhängiger Stimmrechtsvertreter zu Gunsten von die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist hinauf der Internetseite der Gesellschaftssystem unter www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular einsehbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA
unter Tel. +43 (01) 8763343 [#] – 42,
Telefax +43 (01) 8763343 [#] – 49
oder E-Mail-Dienst wilhelm.rasinger@iva.or.at [wilhelm.rasinger@iva.or.at].

Vanadium. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Komplement der Tagesordnung durch Aktionäre nachher § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals hinhauen und die seither mindestensdestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte hinauf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und namhaft gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Postdienststelle oder Boten spätestens am 11. vierter Monat des Jahres 2018 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)der Gesellschaftssystem ausschließlich an der Postadresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung in Übereinstimmung mit § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seither mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage unter der Gesellschaftssystem nicht älter denn sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Im Sinne als der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird hinauf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Zähler III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nachher § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals hinhauen, können zu je­dem Zähler der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Beryllium­Laubgrün­dung routen und verlangen, dass jene Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Bekräftigung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats hinauf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaftssystem zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 20. vierter Monat des Jahres 2018 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)der Gesellschaftssystem entweder per Telefax an +43 (0)1 7007 -23622 oder 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail-Dienst fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wodurch dasjenige Verlangen in Textform, wie denn Portable Document Format, dem E-Mail-Dienst anzuschließen ist, zugeht.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nachher § 118 AktG
Jedem Aktionär ist hinauf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunftsschalter oberhalb Angelegen­heiten der Gesellschaftssystem zu verschenken, soweit sie zur sachgemäßen Evaluierung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich nebensächlich hinauf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaftssystem zu einem verbundenen Unternehmen sowie hinauf die Stellung des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunftsschalter darf verweigert werden, soweit sie nachher vernünftiger unternehmerischer Evaluierung probat ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann in Übereinstimmung mit § 14 der Satzung dasjenige Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich vernünftig einschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, dennoch nebensächlich während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Referat- und Fragezeit gliedern.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung im Prinzip verbal zu stellen, gerne dennoch nebensächlich schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Zubereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaftssystem per Telefax an
+43 (01) 7007 – 23622
oder
per E-Mail-Dienst an
fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
übermittelt wer­den.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nachher § 119 AktG Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – dem Recht entsprechend in der Hauptversammlung zu jedem Zähler der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einziehung.
Liegen zu einem Zähler der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so entschieden in Übereinstimmung mit § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Votum.

5. Informationen hinauf der Internetseite
Weitergehende Informationen oberhalb jene Rechte der Aktionäre nachher den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind hinauf der Internetseite der Gesellschaftssystem www.viennaairport.com zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einziehung der Hauptversammlung beträgt dasjenige Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 152.670.000,– und ist zerlegt in 84.000.000 hinauf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Wählerstimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einziehung der Hauptversammlung 84.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaftssystem hält zum Zeitpunkt der Einziehung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Schwechat, im vierter Monat des Jahres 2018
Der Vorstand

Finale der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Flughafen Wien AG
Postfach 1
A-1300 Wien-Flughafen
Telefon: +43 1 7007 – 22826
FAX: +43 1 7007 – 23806
Email: investor-relations@viennaairport.com
WWW: http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations ISIN: AT00000VIE62
Indizes:
Börsen: Wien
Sprache: Teutonisch

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