Linz (OTS) – Dies einzig Gute an der Historie: Dieser Schulderlass ist nicht rechtskräftig.
Dies Bedenkliche: Erneut hat es die Justiz geschafft, ein pro Otto Normalverbraucher völlig unverständliches Urteil zu fällen. Es ist wohl dem österlichen Frieden geschuldet, dass dies Themenbereich noch keine Wellen schlägt.
Deswegen: Am Bezirksgericht St. Johann im Pongau wurde jene Nullipara, die im November 2017 gen der Tauernautobahn ihr Fahrzeug gewendet hatte und ein paar hundert Meter gegen die Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse gefahren ist, vom Vorwurf der „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ freigesprochen. Sinngemäß meinte der Verteidiger: Seine Mandantin habe ja untergeordnet keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Warum untergeordnet immer die Richterin einer solchen Begründung gehorchen konnte: C/o Urteilen dieser Modus kann — im Kontext allem Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz — kaum zur Tagesordnung übergegangen werden. Ein Schulderlass pro eine Geisterfahrerin bedarf schon deswegen einer öffentlichen Studie, damit der juristische Laie — der apostrophierte Mann von der Straße in Folge dessen — schier noch Vertrauen in die Justiz nach sich ziehen kann. Ihm nämlich fällt es schwergewichtig zu verstehen, warum eine gen Video dokumentierte Geisterfahrt nicht per se eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Dies Prämisse „Ist ja nix passiert“ gilt pro dieses Urteil sicher nicht.
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