Sofortmaßnahmen, um Pflege zuhause zu attraktivieren

Wien (OTS) – Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) schlägt „Sofortmaßnahmen“ vor, um Pflege zuhause attraktiver zu zeugen. Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth erklärte heute, dass „zwar von einem ‚Ansturm‘ aufwärts Pflegeheime derzeit gar keine Referat sein kann, es zugegeben durch die Beseitigung des Pflegeregresses (wenn man in einem Pflegeheim reinlich wird) parallel dazu beiläufig Verbesserungen unter der Betreuung zu Hause spendieren muss.“

Wohlmuth nannte drei Sofortmaßnahmen:
Erstens: Eine Anhebung des Pflegegeldes in ALLEN Pflegegeldstufen. Dies Pflegegeld wurde zuletzt 2016 um 2 v. H. erhoben. In der Zwischenzeit erhöhten sich jedoch die Preis zu Gunsten von Pflege- und Betreuungsleistungen um ein Vielfaches. Wohlmuth kritisierte, dass im ÖVP-FPÖ-Regierungs-Sendung eine Anhebung des Pflegegeldes nur ab Stufe 4 enthalten ist. „Und zu welcher Zeit genau dasjenige kommen soll, ist unklar. Und: 68 v. H. der Bezieher von Pflegegeld in den Stufen 1,2 und 3 bekommen offenbar gar keine Erhöhung! So kann Pflege zuhause nicht gelingen“, kritisierte der PVÖ-Generalsekretär.

Zweitens: Im Zusammenhang der 24-Zahlungsfrist aufschieben-Betreuung fordert der Pensionistenverband eine Erhöhung des zuletzt 2008 (!) angehobenen Förderungsbetrages zu Gunsten von Betreuungskräfte. Derzeit beträgt die finanzielle Unterstützung unter der 24-Zahlungsfrist aufschieben-Betreuung zu Gunsten von zwei selbständige Betreuerinnen bzw. Betreuer 550,- Euro. Wohlmuth: „Nachher 10 Jahren ist unter der 24-Zahlungsfrist aufschieben-Gunstbezeigung eine deutliche Anhebung unpünktlich!“

Qua dritten Zähler fordert der Pensionistenverband steuerliche Verbesserungen. Derzeit können Teile der Preis zu Gunsten von Pflege denn „außergewöhnliche Belastungen“ beim Steuerausgleich im darauf folgenden Jahr zum Subtraktion gebracht werden. PVÖ-Generalsekretär Andreas Wohlmuth: „Damit zu tun sein die Betroffenen zugegeben mitunter so gut wie 1,5 Jahre aufwärts die Rückzahlung des Währungs…warten. Eine einfache Gesetzesänderung im Steuerrecht brächte hier eine spürbare finanzielle Verbesserung.

Von dort fordert Pensionistenverband, dass „Außergewöhnliche Belastungen“ aus erkennbar länger dauerndem Pflegeaufwand in den § 63 Abs.4 EStG 1988 aufgenommen werden, damit Freibetragsbescheide schon zu Gunsten von dasjenige laufende Jahr ausgestellt werden können. PVÖ-Generalsekretär Wohlmuth: „Damit wäre gewährleistet, dass die Betroffenen schon im laufenden Jahr ihre Aufwendungen und Zahlungen zu Gunsten von Betreuung zu Gunsten von Pflege und Betreuung zumindest teilweise bezahlen könnten.“ Ebendiese Maßregel ist zu Gunsten von den Finanzminister kostenneutral, da es nur zu einer Vorziehung des Freibetrages kommt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pensionistenverband Österreichs

BundesregierungPensionenPensionistenverbandPflegeSoziales
Comments (0)
Add Comment