Wien (PK) – Der Nationalratspräsident hat für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode eine ständige Liste von Personen zu führen, die für die Funktion des Verfahrensrichters bzw. des Verfahrensanwalts für Untersuchungsausschüsse in Frage kommen. Die Parlamentsdirektion lädt zur Bewerbung für eine Ergänzung der ständigen Liste der Verfahrensrichter ein.
Interessierte, die nach Art. 86 Abs. 1 B-VG zum Richter ernannt worden sind, werden eingeladen, sich unter Beifügung eines Lebenslaufes und entsprechender Nachweise direkt bei der Parlamentsdirektion unter untersuchungsausschuss@parlament.gv.at zu bewerben.
Die Liste bildet die Grundlage für die Wahl des/der VerfahrensrichterIn bzw. des/der Verfahrensanwalts/-anwältin für einen konkreten Untersuchungsausschuss und ist auf der Website des Parlaments veröffentlicht unter:
https://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/staendige_Liste_gem_Par_7_Abs_1_
Verfahrensordnung_fuer_UsA.pdf.
Aufgabe des/der Verfahrensrichters/-in ist es etwa, den/die Vorsitzende/n bei der Verfahrensleitung zu unterstützen und einen Entwurf des Ausschussberichts zu erstellen. Details betreffend Anforderungen und Aufgaben sind in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) geregelt (insb. §§ 8 bis 11): https://www.parlament.gv.at/PERK/RGES/VO-UA/index.shtml. (Schluss) red
Für Rückfragen steht Mag. Gottfried Michalitsch (+43 1 401 10-2777) gerne zur Verfügung.
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