Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ und die Tageszeitung „Der Standard“ auf Grundlage gemeinsamer Recherchen berichten, war der nunmehr suspendierte BVT-Chef Peter Gridling bereits Wochen vor den Hausdurchsuchungen von Ermittlungen im Umfeld seiner Behörde informiert worden – und zwar ganz offiziell. Innen- und Justizministerium hatten die in aller Eile und unter größter behördeninterner Geheimhaltung vorbereiteten Hausdurchsuchungen zuletzt damit erklärt, dass „Gefahr in Verzug“ bestanden habe – und dem BVT keine Gelegenheit gegeben werden sollte, Daten vor der Sicherstellung zu löschen.
Laut Ermittlungsakten, die „profil“ und „Der Standard“ einsehen konnten, hatte Gridling aber bereits am 2. Februar 2018 vom Bundeskriminalamt die Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalten – im Zusammenhang mit der Weitergabe von nordkoreanischen Passmustern aus österreichischer Produktion an Südkorea. Das Bundeskriminalamt wollte die Umstände dieser BVT-Operation aus dem Jahr 2016 aufgeklärt haben. Diese ist nun bekanntlich ein zentraler Ermittlungsstrang der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wartete Gridlings Antwort an das Bundeskriminalamt aber nicht ab und organisierte am 27. Februar wegen plötzlicher „Gefahr in Verzug“ die Hausdurchsuchungen tags darauf.
Wie „profil“ und „Der Standard“ weiters berichten, war auch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung BAK bereits einmal mit dem Ermittlungskomplex Nordkorea befasst. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundeskriminalamt das BAK ersucht, die Weitergabe der Passmuster an Südkorea auf strafrechtliche Aspekte zu prüfen. Das BAK erklärte sich daraufhin für „unzuständig“, weil es offensichtlich keine Anhaltspunkte für einen Amtsmissbrauch gefunden hatte.
Das Justizministerium bestätigte die Vorgänge.
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