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Privatkonkurs für Unternehmer: Warum soll ausgerechnet Selbstständigkeit schneller belohnt werden?

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Ein Unternehmer scheitert, verliert Firma, Wohnung, Rücklagen und oft auch den Glauben an die eigene Planung. Das ist bitter. Aber ist es wirklich gerecht, wenn gerade für Ex-Unternehmer der Weg aus dem Privatkonkurs kürzer sein soll als für alle anderen? Genau darüber wird gerade wieder gestritten, weil Mitte Juli eine Regelung ausläuft, nach der sich alle Menschen in drei Jahren entschulden können. Danach steigt die Dauer grundsätzlich auf fünf Jahre – außer für frühere Unternehmer.

Das klingt auf den ersten Blick nach einem kleinen juristischen Detail. In Wahrheit steckt darin eine ziemlich große moralische Frage: Wer verdient wie viel Vergebung, wenn ein Leben finanziell kippt? Und vor allem: Warum soll ausgerechnet die Gruppe mit dem höheren Risiko, oft aber auch mit den größeren Gestaltungsfreiheiten, im Ernstfall schneller einen Neustart bekommen als Angestellte, Alleinerziehende oder Menschen, die nie die Chance hatten, mit fremdem Geld zu arbeiten?

Die Debatte wird gern mit der großen Geste geführt: Unternehmertum brauche Mut, und Mut brauche eine zweite Chance. Das ist nicht falsch. Ein Wirtschaftsleben ohne die Möglichkeit des Scheiterns wäre steril, langsam und ungerecht gegen Innovation. Wer gründet, stellt oft eigenes Geld, Zeit und Ruf aufs Spiel. Ein langer finanzieller Schatten kann dazu führen, dass jemand gar nicht mehr neu anfängt, obwohl gerade das volkswirtschaftlich sinnvoll wäre.

Aber hier beginnt der blinde Fleck der Management-Rhetorik. Aus zweite Chance wird schnell ein weichgespültes Mantra, als sei jedes unternehmerische Scheitern automatisch ein gesellschaftlicher Verlust, den man mit schneller Entschuldung kompensieren müsse. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen Risiko und Verantwortung. Nicht jedes missglückte Geschäft ist ein tragischer Unfall. Manche Pleiten entstehen durch zu optimistische Wachstumsstorys, durch teure Selbstdarstellung, durch den Glauben, dass sich ein Problem mit genug PowerPoint und Fremdkapital schon erledigen werde. Die Wirtschaft kennt dafür sogar einen eigenen Tonfall: Skalierung, Resilienz, Disruption. Die Rechnungen kommen später.

Gerade deshalb wirkt die Sonderbehandlung für Ex-Unternehmer ethisch heikel. Denn sie sendet ein Signal: Wer unternehmerisch tätig war, bekommt im Zweifel einen schnelleren Weg aus der Schuld, obwohl die sozialen Folgen eines Scheiterns oft bei anderen landen. Gläubiger sind nicht nur Banken. Es sind Lieferanten, kleine Dienstleister, Vermieter, manchmal auch Mitarbeiter oder ehemalige Partner. Für sie ist ein offener Forderungsausfall kein Motivationsseminar, sondern reales Geld.

Ein nüchterner Blick auf die Insolvenzstatistik zeigt außerdem: Die meisten Pleiten sind keine glamourösen Gründerdramen, sondern gewöhnliche wirtschaftliche Brüche. In Österreich verzeichnete der KSV1870 für 2023 rund 6.800 Unternehmensinsolvenzen; 2024 stieg die Zahl nach dessen Auswertungen weiter an. Parallel dazu gibt es jedes Jahr auch Privatinsolvenzen von Menschen, die eben nicht das klassische Unternehmerporträt erfüllen, sondern aus Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit oder gescheiterten Konsum- und Wohnkosten heraus in die Schuldenfalle geraten. Wer dort fünf Jahre auf Entschuldung warten soll, während Ex-Unternehmer unter Umständen schneller rauskommen, muss schon sehr fest an die moralische Sonderstellung des Unternehmertums glauben.

Ein zweiter, weniger offensichtlicher Punkt: Kürzere Fristen helfen nicht automatisch den Richtigen. Wer weiß, dass die Restschuldbefreiung rasch kommt, kann sich leichter in die nächste riskante Struktur retten. Das ist kein Vorwurf an alle Unternehmer, aber ein Anreizproblem, das man nicht mit der Handbewegung Restart wegwischen sollte. Gerade in einer Kultur, die Scheitern gern romantisiert und zugleich die Kosten sozialisiert, ist das gefährlich bequem. Man feiert den mutigen Aufbruch, solange andere die offenen Posten sortieren.

Natürlich gibt es eine faire Gegenposition. Wer unternehmerisch tätig war, hat oft nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch ein anderes Schadensbild. Ein gescheitertes Geschäft kann Schulden schnell in sechsstellige Höhen treiben, ohne dass dahinter privater Luxus steckt. Und wenn man Ex-Unternehmer zu lange an vergangene Fehler bindet, wird aus dem Insolvenzrecht ein Strafinstrument. Das wäre ebenfalls falsch. Eine moderne Gesellschaft sollte nicht auf dauerhafte Demütigung setzen, sondern auf wirtschaftliche Wiederverwendbarkeit von Menschen. Sonst bleibt am Ende nur das Recht auf geordnetes Weiterwursteln für jene, die ohnehin schon privilegiert sind.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, ob Unternehmer schneller entschuldet werden dürfen. Der Punkt ist, ob es dafür eine saubere, eng begrenzte Begründung gibt. Und die ist bisher erstaunlich dünn. Wer Härtefälle schützen will, kann das über klare Kriterien tun: ehrliche Kooperation im Verfahren, kein vorsätzliches Fehlverhalten, keine grobe Vermögensverschiebung, nachvollziehbare Trennung von Unternehmens- und Privatbereich. Aber eine pauschale Sonderspur für Ex-Unternehmer riecht zu sehr nach einer alten, österreichisch gut getarnten Idee: Wer im Wirtschaftsspiel mit größeren Einsätzen mitspielt, soll bitte auch im Ausgang weniger lang warten müssen. Das klingt effizient. Es ist aber vor allem bequem für jene, die schon vorher die besseren Karten hatten.

Am Ende geht es um ein simples Maß an Gerechtigkeit: Schulden müssen irgendwann vorbei sein, aber Privilegien sollten nicht schon beim Entkommen aus der Schuld neu verteilt werden. Wenn der Privatkonkurs für Unternehmer kürzer dauern soll als für andere, dann ist das kein Zeichen von Fortschritt, sondern eine kleine Ehrung für die falsche Seite des Risikos.

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