Ein Start-up, das heute in Europa wachsen will, muss nicht nur ein Produkt bauen. Es muss auch mit 27 Rechtsordnungen jonglieren, wenn es nicht schon vorher an Bankkonto, Mitarbeiterverträgen oder einer zweiten Finanzierungsrunde hängen bleibt. Genau an diesem Punkt setzt die Idee der EU Inc. an: eine einheitliche Gesellschaftsform, die Gründungen und Expansion über Grenzen hinweg einfacher machen soll. Das klingt vernünftig, fast banal. Und gerade deshalb ist die Frage heikel, ob der aktuelle Entwurf wirklich das größte Hindernis trifft – oder nur das sichtbarste.
Der politische Befund ist eindeutig: Europa hat viele gute Ideen, aber ein schwaches Skalierungssystem. Laut European Tech Report 2024 der Europäischen Investitionsbank fließt in den USA deutlich mehr Wagniskapital in junge Firmen als in Europa; die Lücke ist seit Jahren bekannt und wird beim Übergang von der Gründung zur Wachstumsphase besonders groß. Das ist kein Mangel an Talent. Es ist ein Marktversagen mit Verwaltungsstempel. Wer in Europa gründet, stößt oft nicht an die Grenze der Idee, sondern an die Grenze der Rechts- und Kapitalmarktarchitektur.
Die EU Inc. verspricht hier Abhilfe: weniger Flickwerk, mehr Einheitlichkeit, mehr Tempo. Das ist der richtige Impuls. Aber drei Schwächen des Entwurfs sind zu groß, um sie als Detailfragen abzutun.
Erstens: Eine vereinheitlichte Rechtsform nützt wenig, wenn sie nicht auch die tägliche Unternehmenspraxis vereinheitlicht. Start-ups scheitern selten an der Frage, ob sie theoretisch gründen dürfen. Sie scheitern an praktischen Reibungen: unterschiedlichen Regeln für Anteilsübertragungen, Gesellschafterbeschlüsse, Mitarbeiterbeteiligungen, Registerzugang oder steuerliche Behandlung. Genau dort liegt die harte Arbeit. Eine gemeinsame Hülle ohne starke Harmonisierung der Kernprozesse ist wie ein schneller Zug auf einem Gleisnetz mit lauter Landstraßen. Im Zweifel kommt man etwas eleganter nicht ans Ziel.
Besonders wichtig ist hier die Mitarbeiterbeteiligung. In Europa bleibt ESOP-Design oft kompliziert, steuerlich unattraktiv oder rechtlich uneinheitlich. Dabei ist gerade das für junge Firmen entscheidend, weil sie selten mit amerikanischen Gehältern konkurrieren können. Wer Talente in Stockholm, Lissabon und Tallinn gewinnen will, braucht verständliche und verlässliche Beteiligungsmodelle. Ohne das bleibt die EU Inc. für viele Start-ups ein schönes Formular mit zu wenig Wirkung.
Zweitens: Die EU Inc. löst das Kapitalproblem nur dann, wenn sie auch das Investorenproblem mitdenkt. In den USA ist der große Vorteil nicht nur einheitliches Gesellschaftsrecht, sondern ein riesiger, integrierter Kapitalmarkt. Europa dagegen bleibt bei Venture Capital und späterer Wachstumsfinanzierung fragmentiert. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde berichtete 2024 weiterhin über stark nationale Unterschiede bei Marktstruktur und Investorenbasis. Das klingt technisch, ist aber entscheidend: Ein Start-up, das in Paris Kapital sucht, sollte nicht so tun müssen, als sei Amsterdam oder München ein fremdes Land mit eigener Logik und Zusatzkosten.
Hier liegt eine unbequeme Wahrheit: Eine neue Gesellschaftsform allein macht Europa nicht investierbarer. Wenn Fondsstrukturen, Börsenzugang, Insolvenzkultur und steuerliche Behandlung weiter auseinanderlaufen, bleibt die EU Inc. ein Türschild vor einem Haus, dessen Zimmer nicht verbunden sind. Das ist nicht wenig, aber eben auch nicht genug.
Drittens: Der Entwurf sollte nicht nur Gründungen erleichtern, sondern auch den späteren Exit. Das ist ein Punkt, über den in Brüsseler Debatten erstaunlich wenig offen gesprochen wird. Start-ups brauchen nicht nur einen leichten Start, sondern einen glaubwürdigen Pfad zu Übernahmen, Börsengängen oder internationalen Expansionen. Genau hier wird Europa oft kleinmütig. Wenn die EU Inc. Unternehmen zwar schneller entstehen lässt, aber die spätere Skalierung wieder an nationalen Sonderwegen hängen bleibt, wird sie zur halben Lösung. Dann produziert Europa mehr Start-ups, aber nicht zwingend mehr europäische Champions.
Eine weitere, weniger offensichtliche Einsicht: Für viele Gründer ist nicht die Gründung selbst das Nadelöhr, sondern die Frage, ob sie beim ersten Landwechsel juristisch neu anfangen müssen. Das ist ein versteckter Wettbewerbsnachteil, der in der Debatte oft unterschätzt wird. Ein Start-up, das in Deutschland, Portugal und Polen dieselbe Rechtsform nutzen kann, spart nicht nur Geld. Es spart Managementzeit – und Zeit ist in der Frühphase oft wertvoller als Kapital. Das ist vielleicht die trockenste Form von Innovationspolitik, aber genau deshalb relevant.
Gegen die Kritik lässt sich fair einwenden: Die EU sollte sich nicht an einer Totalharmonisierung verschlucken. Die Mitgliedstaaten haben legitime Gründe, bestimmte Teile des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts nicht komplett abzugeben. Außerdem ist eine neue EU-Rechtsform politisch realistischer als die große, vollständige Binnenmarkt-Reparatur. Auch das ist ein Argument. Wer auf einmal alles will, bekommt am Ende oft nichts.
Doch dieser Einwand überzeugt nur teilweise. Denn der Binnenmarkt ist für Start-ups kein Symbolprojekt, sondern eine Überlebensfrage. Wenn Europa weiter will, dass aus guten Ideen schnell Unternehmen mit 1000 oder 10.000 Beschäftigten werden, muss die EU Inc. mehr sein als ein sauberer Kompromiss. Sie braucht mindestens drei klare Nachbesserungen: erstens echte Standardisierung bei Mitarbeiterbeteiligungen und Gesellschafterrechten, zweitens einen engeren Anschluss an Kapitalmarkt- und Exit-Regeln, drittens eine unkomplizierte grenzüberschreitende Nutzung ohne neue Bürokratiehürden unter anderem Namen.
Der langfristige Maßstab ist einfach: Nicht wie leicht man ein Start-up in Europa gründet, entscheidet über die Zukunft, sondern wie oft es in Europa groß werden darf. Wenn die EU Inc. daran nicht gemessen wird, wird sie am Ende genau das, was Europa schon zu gut kennt: ein guter Anfang, der im nächsten Formular stecken bleibt.