Justizausschuss stimmt Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte zu | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Justizausschuss stimmt Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte zu

0 75

Heute hat der Justizausschuss beschlossen, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen in Österreich von 30 % auf 40 % erhöht werden soll. Die Mehrheit dafür kam von den Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS. Diese Parteien haben außerdem einige Änderungen bei den Fristen und der Berichterstattung der Firmen über die Fortschritte bei der Frauenquote eingebracht. Ein Vorschlag der Grünen, die Umsetzung der EU-„Women-on-Boards-Richtlinie“ noch stärker auszubauen – also auch für Vorstandsmitglieder – wurde abgelehnt.

Die Opposition hatte mehrere Anträge gestellt, die aber von der Koalition vertagt wurden. Die Grünen fordern zum Beispiel im Sexualstrafrecht das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ und lehnen die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ab. Die FPÖ möchte ein weiteres Gewaltschutzpaket, mehr Entlastung für Justizanstalten und bessere Personalbedingungen im Strafvollzug.

40 % Frauenquote für Aufsichtsräte

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz vorgeschlagen, das den Anteil von Frauen in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen erhöhen soll (367 d.B.). Dadurch soll die Quote in Aufsichtsräten von bisher 30 % auf mindestens 40 % Frauen und 40 % Männer steigen. Das Gesetz bezieht sich auf alle börsennotierten Unternehmen in Österreich und geht über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2027 bei Wahlen und Ernennungen in Aufsichtsräte und auf Hauptversammlungen gelten.

Der Aufsichtsrat kann außerdem eigene, konkrete Ziele festlegen, um den Frauenanteil auch in der Unternehmensleitung zu stärken. Das ist wichtig, weil mehr Vielfalt in den Führungsgremien nicht nur den Frauen nutzt, sondern auch die Unternehmen attraktiver für weibliche Talente macht und insgesamt die Belegschaft vielfältiger werden lässt. Für andere große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die nicht börsennotiert sind, bleibt die bisherige 30 %-Quote bestehen.

Zusätzlich sollen börsennotierte Unternehmen in ihren Corporate Governance-Berichten offenlegen, wie sie bei der Verbesserung des Frauenanteils vorankommen. Diese Berichte müssen ab Geschäftsjahren, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen, entsprechende Angaben enthalten.

Die Grünen wollten die EU-Richtlinie noch konsequenter umsetzen und auch eine Mindestrepräsentation des unterrepräsentierten Geschlechts in Vorständen mit mindestens drei Personen durchsetzen (302/A(E)). Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Justizministerin Sporrer: „Gleichstellung ist auch wirtschaftlich sinnvoll“

Justizministerin Anna Sporrer betonte, dass Vielfalt in Führungspositionen die Qualität von Entscheidungen verbessert und die Zukunft der Unternehmen sichert. Sie sagte: „Die ausgewogene Vertretung der Geschlechter sei daher auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft.“ Mit der neuen Regelung setze Österreich auf die EU-Richtlinie und erhöhe die Frauenquote in Aufsichtsräten auf 40 %.

Die Ministerin zeigte sich zufrieden, dass Unternehmen Zeit bekommen – das Gesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2027. Vorstände sollen durch eigene Vorgaben der Aufsichtsräte mehr Frauen fördern können. Das sei aber erst der Anfang, so Sporrer. Sie verwies auch darauf, dass es im öffentlichen Dienst diese Quoten schon lange gibt und dass Frauen in der Privatwirtschaft mehr Chancen brauchen, Führungsrollen zu übernehmen.

Die FPÖ und die Grünen kritisierten die kurzfristigen Änderungen am Gesetz. FPÖ-Vertreter Markus Tschank sprach von „Gold Plating“, also unnötiger Übererfüllung der EU-Vorgaben, und meinte, Gleichstellung könne man nicht einfach verordnen. Für die Grünen ist eine Frauenquote wichtig, besonders auch als Vorbild für junge Mädchen und Frauen. Sie fordern weitere Schritte, etwa auch für Vorstände, sehen aber die Verschiebung des Zeitplans kritisch.

Die SPÖ und ÖVP befürworten die Maßnahmen gegen die sogenannte „gläserne Decke“, die Frauen vom Aufstieg in der Unternehmensführung abhält. NEOS betonen, dass die Quote keine reine Symbolpolitik ist, sondern reale Verbesserungen brächte, indem sie alte Strukturen aufbricht.

Grüne fordern „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

Die Grünen setzen sich für ein klares Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht ein. Sie wollen, dass sexuelle Handlungen nur dann erlaubt sind, wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen. In ihrem Vorschlag (632/A) soll der Ausdruck „gegen deren Willen“ durch „ohne deren Einverständnis“ ersetzt werden. Die Grünen argumentieren, die bisherige Formulierung greife zu kurz und erkenne nicht alle Fälle von nicht einvernehmlichen Handlungen an.

Sie weisen auf die Statistik hin, dass jede dritte Frau in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfährt. Die Grünen wollen mit der Gesetzesänderung eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, die auch das Bewusstsein in der Gesellschaft verändern soll.

Der Ausschussvorsitzende Klaus Fürlinger (ÖVP) warnt, dass der Titel „Nur Ja heißt Ja“ alleine nicht die Beweislast im Strafprozess ändere. Vertreterinnen von SPÖ und NEOS unterstützen jedoch das Anliegen. Die FPÖ verwies auf den Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund in Österreich und sieht das als wichtigeres Problem – die Grünen wehren diese Argumentation ab und wollen das Thema unabhängig behandeln.

FPÖ fordert „Gewaltschutzpaket II“ und bessere Bedingungen für Justizanstalten

Die FPÖ sieht eine steigende Zahl von Gewalttaten durch sehr junge Minderjährige, oft mit Migrationshintergrund. Sie fordert eine Senkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und ein abgestuftes Maßnahmensystem (721/A(E)). Außerdem möchten sie, dass Straftaten von ausländischen Minderjährigen in einem eigenen Strafregister geführt werden und fordern Rückführungen straffälliger jugendlicher Ausländer nach der Strafverbüßung.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan kritisierte, dass über die Hälfte der Gefängnisinsassen ausländische Herkunft haben. Er betonte, Integration müsse eine wechselseitige Verpflichtung sein. Andere Parteien wie NEOS, SPÖ, ÖVP und Grüne hoben hervor, dass man bestehende Maßnahmen zur Jugendkriminalität überprüft und soziale Hilfen wichtiger seien als Strafen.

Die FPÖ verlangt auch ein Sofortpaket zur Entlastung der voll belegten Justizanstalten (572/A(E)) und ein Personalaufstockungspaket für den Strafvollzug (573/A(E)). Die Situation des Justizpersonals, besonders der Justizwache, sei sehr belastend, so FPÖ-Abgeordnete Nicole Sunitsch.

Die Regierung verweist darauf, dass sie bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um die Situation zu verbessern. Sie kündigt weitere Schritte an, will aber auf die anstehenden Budgetverhandlungen warten.

Grüne gegen Klarnamenpflicht im Internet

Die Grünen setzen sich dafür ein, dass das Recht auf anonyme oder pseudonyme Meinungsäußerungen im Internet erhalten bleibt (725/A(E)). Sie warnen vor einer Klarnamenpflicht, da diese Personen zur Selbstzensur verleiten könnte – man nennt das den „Chilling Effect“. Studien aus Ländern wie Südkorea haben gezeigt, dass eine Klarnamenpflicht kaum hilft, Hass-Postings zu reduzieren.

Auch die FPÖ lehnt eine Klarnamenpflicht ab. Vertreter von SPÖ und NEOS wünschen sich weitere Diskussionen zu dem Thema. Die Grünen argumentieren, dass Meinungsfreiheit und Datenschutz zentrale Werte der Demokratie sind.


Rückfragen

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Kommentar verfassen