Keine Rückschritte bei Überstunden: FCG-Steiermark will Steuerbegünstigung beibehalten! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Keine Rückschritte bei Überstunden: FCG-Steiermark will Steuerbegünstigung beibehalten!

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Die FCG-Steiermark spricht sich klar für die Beibehaltung der verbesserten steuerlichen Behandlung von Überstundenzuschlägen aus.
Diese Regelung, die mit Ende 2025 ausläuft, hat sich als faire, treffsichere und unbürokratische Entlastungsmaßnahme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwiesen.

Seit 2024 gilt: Bis zu 18 Überstundenzuschläge pro Monat sind mit maximal 200 Euro steuerfrei. Zuvor waren es nur 10 Überstunden bzw. 120 Euro. „Diese Ausweitung war ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und sollte dauerhaft verankert werden“, unterstreicht FCG-Landesvorsitzender Guido Mauerhofer die Bedeutung der Maßnahme: „Wir brauchen positive Signale für Leistung. Eine Rückkehr zur alten Regelung wäre ein Rückschritt und würde viele Beschäftigte empfindlich treffen. Viele Beschäftigte leisten regelmäßig Überstunden – oft auch, weil die betriebliche Realität es verlangt. Ihre Mehrleistung verdient faire Anerkennung und muss sich auch finanziell lohnen“.

FCG-Landesgeschäftsführer Rene Heinrich: „Die derzeitige Regelung ist sozial gerecht, stärkt die Motivation und sichert die Versorgung in vielen wichtigen Bereichen unseres Landes. Wer mehr arbeitet, soll am Ende des Monats auch mehr im Börserl haben.“

Die FCG-Steiermark will die derzeitige Steuerbegünstigung dauerhaft gesetzlich absichern und freut sich, mit Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer einen Verbündeten gefunden zu haben. „Leistung verdient Wertschätzung – und das bedeutet auch steuerliche Fairness,“ so die FCG-Steiermark ArbeitnehmerInnenvertreter unisono.

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