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IV: EABG ist Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit

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„Der Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kann den Ausbau erneuerbarer Energien spürbar voranbringen und damit Wettbewerbsfähigkeit und Standort stärken“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). „Für die Industrie sind rasche Verfahren zentral: Sie schaffen Investitionssicherheit und Dynamik beim Ausbau der Energieinfrastruktur.“

Mit dem EABG werden die EU-Vorgaben der Richtlinie RED III mit national bewährten Verfahren kombiniert. Besonders die geplante Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) und die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses sind laut IV entscheidende Hebel für mehr Effizienz. „Schlanke, praxisnahe Verfahren sind ein zentraler Standortfaktor – unterschiedliche Genehmigungswege verzögern und verteuern Projekte“, so Neumayer.

Vereinfachte Verfahren, Trassenfreihaltung, strukturierte Abläufe, moderne Kundmachung und das Verbot neuer Beschwerdegründe vor Verwaltungsgerichten entsprechen langjährigen IV-Forderungen. Die IV wird sich dementsprechend mit ihrer Stellungnahme einbringen – etwa mit dem Vorschlag, den Geltungsbereich auf CO2-Infrastruktur auszuweiten.

„Rechtssicherheit und Planbarkeit sind Grundvoraussetzungen für eine leistbare und nachhaltige Energieversorgung“, unterstreicht Neumayer. „Das Gesetz sollte nun rasch mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit umgesetzt werden“, appelliert Neumayer auch an die Opposition: „Jede Verzögerung kostet Wettbewerbsfähigkeit.“

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